Grundsteuerreform - unverhältnismäßige Mehrbelastung abwenden
Die aktuelle Reform des Grundsteuerwesens geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurück, dass die bisherige Regelung verworfen hatte. Eine Öffnungsklausel ermöglicht es den Bundesländern, die Grundsteuer individuell auszugestalten. Wesentlich dabei ist die neue Bewertungsgrundlage für Grundstücke, wonach künftig die aktuellen Bodenrichtwerte ausschlaggebend sein werden.
Diese Bodenrichtwerte werden in einem gemeinsamen interkommunalen Gutachterauschuss mit Sitz in Leimen ermittelt, sind also zwischenzeitlich der Walldorfer Zuständigkeit entzogen worden. Diese Tatsache und die in die Wertermittlung einfließende Verkaufserlöse der letzten Zeit führen zu einem rasanten Anstieg der Bodenrichtwerte und infolge auch zu einer Vervielfachung der individuellen Grundsteuerbelastung.
Zu Recht führt dies zu großem Unmut bei betroffenen Grundbesitzern und im weiteren auch bei Mietern, zumal die Grundsteuer auch relevant für die Nebenkosten ist. Ziel vieler Kommunen muss es sein, durch Senkung der geltenden Hebesätze das Grundsteueraufkommen neutral und somit die Belastung der Bürger konstant zu halten.
In diesem Sinne hat sich ein Ausschuss des Gemeinderates bereits mit der akuten Thematik befasst. Einer unmittelbaren Senkung der Grundsteuerhebesätze steht jedoch der so genannte vom Land Baden-Württemberg festgesetzte Anrechnungshebesatz im Wege, auf dessen Grundlage die eingehenden Steuermittel (analog zur Prinzip bei der Gewerbesteuer) wieder abgeführt werden müssen. Dieser Anrechnungshebesatz müsste deutlich abgesenkt werden, um den Kommunen zu ermöglichen, eine unverhältnismäßige Mehrbelastung Ihrer Bevölkerung abzuwenden.
Auch für die wohlhabende Stadt Walldorf wäre ohne diese Absenkung eine Reduzierung der Hebesätze voraussichtlich nicht darstellbar. Wir nehmen hierbei unseren Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann beim Wort, der nach eigenen Angaben eine Mehrbelastung der Bevölkerung bei der Grundsteuer verhindern will.
Auf eine möglicherweise erfolgreiche Klagewelle gegen die Neuregelung wollen wir uns nicht verlassen und haben Kontakt zu unserer Landtagsabgeordneten Christiane Staab aufgenommen. Sie hat zugesagt, sich auf Ebene der Landtagsfraktion und mit Mitgliedern des Finanzausschusses zu dieser Angelegenheit zu beraten und auf eine gangbare Neuregelung hinzuwirken. Hierfür danken wir Ihr sehr herzlich und wissen darum, in Ihr eine Landespolitikerin mit deutlicher kommunaler Prägung zu haben.
Als CDU-Gemeinderatsfraktion betrachten wir die gegenwärtige Neuregelung zur Grundteuer als eine Art Enteignung durch die Hintertür, allemal jedoch als ungerechtfertigte Mehrbelastung unserer Bevölkerung zu einer Zeit, in der die Lebenshaltungskosten ohnehin stark steigen. Insofern werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auf eine Abmilderung der negativen Effekte der Grundsteuerreform hinwirken.