Bereits 2013 hatten wir in der Präambel der damalig gültigen Friedhofssatzung den Passus aufgenommen "Grabsteine und Einfassungen aus Naturstein dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie aus fairem Handel ohne Kinderarbeit stammen".
Bild vom Walldorfer Friedhof | Foto: Dr. Clemens Kriesel
Leider musste dieser Satz damals aus rechtlichen Gründen wieder gestrichen werden. Das mittlerweile geschaffene Internetportal "Siegelklarheit.de" stellt nun die fehlende Rechtssicherheit her und ist im §15 des Bestattungsgesetzes geregelt.Unsere Beschlusslage hat sich ja nicht geändert und so stimmen wir dem Vorschlag der Verwaltung zu, bei der eh anstehenden Neufassung unserer Friedhofssatzung diese Regelung gemäß §15 wieder aufzunehmen.
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