CDU Stadtverband Walldorf

Stellungnahme Baumschutzsatzung

Stellungnahme der CDU-Fraktion

Die Pflege, der Schutz, der Erhalt und die Pflanzung von Bäumen sind wesentliche Elemente von Umwelt- und Klimaschutz.
Die vielfältigen Aktivitäten unserer Forstverwaltung werden beispielsweise zurecht von der Stadt Walldorf finanziell unterstützt bzw. finanziert. Ebenso ist es wichtig, sich intensiv um Stadtbegrünung, den Rückbau von Schottergärten und Blühwiesen zu kümmern. Diese und perspektivisch darüber hinausgehende Maßnahmen im öffentlichen Bereich, die natürlich auch den Baumbestand umfassen, verdienen und erfordern die Unterstützung des Gemeinderates und selbstredend auch unserer Fraktion.
Im Vorfeld des heutigen Beschlusses haben wir uns intensiv mit der Thematik einer Baumschutzsatzung auseinandergesetzt und sind zu dem Schluss gekommen, diese im Grundsatz nicht zu unterstützen. Nachdem wir im Wesentlichen die bestehenden Vorschriften in diesem Bereich als ausreichend erachten, möchten wir auf die unserer Auffassung nach entscheidenden Aspekte hinweisen.
Der Eingriff in die Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer geht uns zu weit. Insgesamt unterliegen besonders bauliche Maßnahmen im privaten Bereich einer großen Reihe gesetzlicher Vorschriften. Diese möchten wir nicht noch um eine zusätzliche kommunale Satzungsregelung erweitern. Vielmehr ist uns daran gelegen, die Entscheidung für eine Baumpflanzung zu unterstützen und zu fördern, reicht ihr ökologischer Nutzen doch weit in die Zukunft. Eine weitere Überlegung ist die Verhältnismäßigkeit einer solchen Satzungsregelung. Etliche Bäume in privatem Eigentum werden ohnehin nur dann angetastet, wenn triftige Gründe vorliegen. Die Ausnahmen der vorliegenden Beispielsatzung decken viele dieser denkbaren Fälle ab. In Verbindung mit den in Walldorf durchaus präsenten und gepflegten städtischen Baumpflanzungen und der teilweise zu erwartenden Missachtung einer entsprechenden Regelung sehen wir den Erlass und vor allem die Durchsetzung einer Satzungsregelung in der vorgeschlagenen Form als nicht gerechtfertigt an. Als kommunale Entscheidungsträger sollten wir verstärkt überall dort aktiv eingreifen, wo eine öffentliche Zuständigkeit besteht. Diesbezügliche Flächen liegen in Walldorf in großem Umfang vor. Zusätzlich gilt es, ökologische Aufwertungen privater Grundstücke auch mit Ersatz- und Neupflanzungen weiterhin und verstärkt zu fördern, in diesen Fragen aufzuklären und zu beraten, nicht jedoch mit weiteren Reglementierungen zu agieren, die vor allem eines erzeugen: Bürokratischen Mehraufwand und den Verbrauch von Ressourcen, die auch im Umweltbereich anderweitig effizienter einzusetzen wären. Die CDU-Fraktion lehnt den Beschlussvorschlag somit ab.