CDU Stadtverband Walldorf

Stellungnahme zum Mobilfunk

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 24 auf Seite 10.

Bitte lesen Sie den Originalartikel hier: Mobilfunk

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Stellungnahme zum Mobilfunk Den heutigen Beschluss zum  Mobilfunkausbau in Walldorf  haben wir als Fraktion seit lan- gem erwartet und haben auch  auf ihn hingearbeitet. Verant- wortungsvolles Handeln in Fra- gen der öffentlichen Infrastruk- tur setzt voraus, sich eingehend  mit allen kritischen Aspekten  der Thematik auseinanderzu- setzen und auch Gegner und  Bedenkenträger mit einzube- ziehen. Die lokalpolitischen Rahmen- bedingungen der Jahre 2004  und 2005 und der damalige  wissenschaftliche Kenntnis- stand haben dies in besonde- rer Weise erfordert und einen  Gemeinderatsbeschluss befördert, der uns noch heute umtreibt  und uns in nicht mehr angemessener Art und Weise bindet. Hier  wird deutlich, wie wichtig die öffentliche Meinung und die öffent- liche Wahrnehmung auf politische Beschlüsse einwirken. Auch  wenn dieses Prinzip im Grundsatz durch und durch demokratisch  ist, so sind wir in der technischen Entwicklung und den Anforde- rungen der letzten Jahrzehnte im Bereich Mobilfunk überholt und  schon lange abgehängt worden. Hierbei sprechen wir nicht nur über eine suboptimale Versorgung  mit mobilem Internet und Mobilfunk in Zeiten von Homeoffice  und umfassender Vernetzung, sondern insbesondere über Defizite  bei grundlegenden Funktionen wie Notrufen in großen Teilen  unserer Stadt. Nicht nur für unser als Technologiestandort bekanntes Walldorf,  sondern ganz grundsätzlich ist dies ein unhaltbarer und teilweise  gefährlicher Zustand. Daher sind wir durchaus mit dem heutigen  Beschlussvorschlag einverstanden, zumal wir heute noch keine  definitive Standortfestlegung treffen, sondern lediglich in eine  ergebnisoffene und hoffentlich kurze Suche eintreten werden. Neben allen städtischen Dächern sollten weiterhin auch private  Standorte infrage kommen. Wir fordern die Stadtverwaltung hier- mit auch auf, umgehend alle relevanten Daten für einen konkreten  Standortbeschluss im Benehmen mit den Mobilfunkanbietern ein- zuholen und in Beratungen einzubringen. Jederzeit haben wir fraktionsintern auch medizinisch-problema- tische Aspekte von Mobilfunkantennen in den Fokus genommen,  sowohl durch Beiträge unserer fachkundigen Fraktionsmitglieder  als auch durch die Besuche von Vertretern der Interessengemein- schaft. Wichtig sind für uns nicht nur die Einhaltung sämtlicher Grenz- werte, sondern im Sinne einer weitestgehenden Minimierung bzw.  Eliminierung gesundheitlicher Risiken die im Vorfeld der heutigen  Sitzung skizzierte deutliche Unterschreitung ebendieser. Ebenso  die Notwendigkeit eines separat zu fassenden Standortbeschlus- ses, der zu erreichende auskömmliche Ausbaustandard und die  Erkenntnis, in Anbetracht der totalen Verbreitung digitaler End- geräte die Strahlenbelastung für die Nutzer mit einer verbesserten  Netzabdeckung zu verringern. Wenn auch seit Jahren überfällig, begrüßen wir den heutigen  Beschlussvorschlag und betrachten ihn als wesentlichen Schritt hin  zu einer angemessenen Versorgung mit Mobilfunk und mobilem  Internet in unserem Stadtgebiet. Wir danken auch den Kollegin- nen und Kollegen im Gremium, die den interfraktionellen Antrag  unterstützt und so zu einer wichtigen Initiative gemacht haben. Mathias Pütz, CDU-Fraktion „In der fraktionsinternen Diskussion sind wir nochmals auf die  besonderen Standortbedingungen des Rathauses eingegangen und  möchten vor allem der Verwaltung gegenüber signalisieren, dass  wir diesen Standort nach wie vor durchaus kritisch bewerten und


jedenfalls nicht favorisieren. Alle zentralen Standorte müssen in  Frage kommen, sowohl öffentliche Gebäude wie auch private  Liegenschaften; seien sie rund um die Drehscheibe bzw. in der  Hauptstraße. Gespräche mit den entsprechenden Eigentümern  sind unerlässlich. Es kann nicht sein, dass die Mobilfunkanbieter  den Weg des geringsten Aufwandes und der geringsten Kosten  gehen wollen. Bei der Standortwahl sind wir in erster Linie dem Wohl unserer  Bevölkerung verpflichtet. Liegenschaften am Rand der Wohn- bebauung müssen genauso ergebnisoffen betrachtet werden, wie  beispielsweise ein möglicher ergänzender Standort z.B. im Bereich  des Schwimmbades.“