CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 7

Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 20 Seite 5.

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 20 als E-Paper | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 20 als E-Paper | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens Kriesel

Die Stadt Walldorf hat seit dem 10. Mai  ein 19. Umweltförderprogramm. Der  Gemeinderat hat in öffentlicher Sit- zung das neue Förderprogramm Pho- tovoltaik verabschiedet.  Um die Sonne zur Energieerzeugung nut- zen zu können, bieten sich vor allem die  vielen Flächen auf Walldorfs Dächern, aber  auch die Hausfassaden an. Hier besteht ein  großes Potential, um Energie mittels Pho- tovoltaik-Anlagen dezentral zu erzeugen  und direkt zu nutzen. Jeder Hauseigentü- mer kann so einen Beitrag zur Energiewen- de leisten und sich dabei unabhängiger von  der Energieversorgung und von steigenden  Strompreisen machen. Aber auch Mieter  haben über sogenannte Balkonanlagen die  Möglichkeit durch solare Energie Strom  selbst zu erzeugen. Aus diesem Grund  fördert die Stadt Walldorf die Installation  von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflä- chen und Fassaden im privaten Bereich  in Walldorf. Um die Eigenversorgung der  Anwesen mit selbst erzeugter Energie zu  erhöhen, werden zusätzlich noch Bat- teriespeicher gefördert. In der deutsch- landweiten Förderlandschaft stellt dieses  Förderprogramm sicher eine der lukra- tivsten Förderungen dar. Nutzen Sie die  Möglichkeit dieses Förderprogramms  und tragen so auch zum Klimaschutz bei. Was fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert die Errichtung  von Photovoltaik-Anlagen und Batterie- speichern in Walldorf im privaten Bereich.  Hierzu gehören die Anlagenförderung,  die Förderung von Batteriespeichern und  die Förderung von Umfeldmaßnahmen.  Ebenfalls werden steckerfertige Solargeräte  (Balkonanlagen) gefördert. Die Anlagen- förderung von PV-Neuanlagen beträgt 500  € pro voller installierter kWp Leistung. Bei  einer 10 kWp-Anlage würde beispielsweise  eine Fördersumme von 5.000 € gewährt  werden. Die Obergrenze dieser Förderung  liegt bei 10.000 €, welche sich bei einem  Mehrfamilienhaus ab der vierten Wohn- einheit um jeweils 600 € pro zusätzlicher  Wohneinheit erhöhen kann. Bei gleichzei- tiger Installation eines Batteriespeichers  bei der Neuanlagenerrichtung erhöht sich  die Fördersumme zusätzlich um weiter 500  € pro voller kWh nutzbarer Speicherkapa- zität. Bei der Installation eines Batteriespei- chers mit einer nutzbaren Speicherkapazi- tät von beispielsweise 5 kWh, würde sich  eine Fördersumme von 2.500 € ergeben,  die zusätzlich zur Neuanlagenfördersum- me ausgezahlt wird.  Ebenfalls können Umfeldmaßnahmen mit bis zu 100 € je voller installierter kWp  Leistung bezuschusst werden. Die Um- feldmaßnahmen betreffen zu je einem  Viertel die Prüfung der Statik des Da- ches, die Steuerberatungskosten, die PV- Beratungskosten sowie die mechanische  Taubenabwehr. Bei einer Anlagengröße  von beispielsweise 10 kWp könnten bis zu  250 € pro Umfeldmaßnahme zusätzlich  bezuschusst werden. Bei der Erneuerung  bereits bestehender PV-Anlagen (Repo- wering) wird nur der Leistungszuwachs  gefördert. Bei Bestandsanlagen wird die  Nachrüstung eines Batteriespeichers mit  250 € pro voller nutzbarer kWh Speicher- kapazität gefördert. Steckerfertige So- largeräte (Balkonanlagen) mit bis zu 600  Watt Anschlussleistung werden mit 300 €  pro Wohneinheit, maximal jedoch 50 %  der anrechenbaren Kosten, gefördert. Welche Kriterien müssen erfüllt werden? PV-Vorhaben sind nur in eigener Regie an  dem eigenen Wohn- und dazugehörigem  Nebengebäude, unabhängig von deren  Alter, förderfähig. PV-Vorhaben, bei de- nen Gebäudeflächen Dritten zur Nutzung  überlassen werden, erhalten keine Förde- rung. Die Installation bzw. der Netzan- schluss sind von einem Fachbetrieb aus- zuführen. Eigenleistungen (Lohnkosten)  sind nicht zuschussfähig. Nicht gefördert  werden PV-Anlagen, deren Errichtung  nach gesetzlichen Vorgaben (bei Neubau- ten seit 01.05.2022, bei umfangreichen  Dachsanierungen von Bestandsgebäuden  ab 01.01.2023) oder durch Festsetzun- gen eines Bebauungsplanes verpflichtend  ist. Der PV-Anlagenteil, der über die  verpflichtenden Flächen hinaus errichtet  wird, ist wiederum förderfähig.  Wie bekommt man einen Zuschuss? Grundstückseigentümer oder Woh- nungseigentümergemeinschaften können  einen Antrag bei der Stadt Walldorf stel- len. Bei Eigentumswohnungen sind die  Antragssteller nur gemeinschaftlich an- tragsberechtigt. Mieter sind nur antrags- berechtigt, wenn sie eine Einverständnis- erklärung des Eigentümers vorlegen. Der  Antrag und die eingereichten Förderun- terlagen werden geprüft und bei Erfüllung  der Förderbedingungen eine Bewilligung  ausgestellt. Wichtig ist, dass eine Auftrags- vergabe erst nach Zugang der Bewilligung  erfolgen darf. Eine Förderung ist ausge- schlossen, wenn ohne schriftliche Zu- stimmung der Bewilligungsstelle mit der  Maßnahme begonnen wurde. Hierbei gibt  es eine Ausnahme: Die Förderung von  PV-Anlagen, deren Auftragserteilung an  den Fachbetrieb zwischen 1.04.2022 und  13.05.2022 erfolgte, wird entsprechend  der sonstigen Vorgaben gefördert. Pro  Grundstück bzw. Gebäudeeinheit wird ein  einmaliger Zuschuss für die Vollbelegung  geeigneter Dachflächen gewährt. Es kön- nen jedoch Anträge für die Belegung von  Teilflächen gestellt werden. Die Auszah- lung des Zuschusses erfolgt nach Beendi- gung der Maßnahme. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm finden Sie auf der Homepage der  Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie  nach unten zu den „Top Themen“. Dort  finden Sie den Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtli- nie zum Förderprogramm Photovoltaik  ist dort ebenso verfügbar wie der An- trag und das Merkblatt zum Förderpro- gramm.   Walldorfer Umweltförderprogramme  Serie „Umweltförderprogramme“  In unserer Serie wollen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen die insgesamt  18 Umwelt-Förderprogramme der Stadt Walldorf nahebringen. Übersichtlich  und verständlich möchten wir Sie darüber informieren, an welche Zielgruppe  sich die jeweiligen Förderprogramme richten, welchen Zweck sie erfüllen und  unter welchen Voraussetzungen ein Antrag wann und wo gestellt werden kann.  Denn: Mitmachen lohnt sich! Zum einen können Sie am Fördertopf der Stadt  in Höhe von insgesamt 300.000 Euro partizipieren und durch Maßnahmen zur  Energieeinsparung für Entlastung im Geldbeutel sorgen. Zum anderen leisten  Sie mit Ihrem Handeln einen wertvollen Beitrag zum aktiven Klima- und Um- weltschutz in unserer Stadt. Haben Sie keine Angst vor bürokratischen Hinder- nissen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung durch die Stadt. Ansprechpartner für die Umweltförderprogramme ist Alexander Engelhard. Kontaktdaten: alexander.engelhard@walldorf.de, Tel. 35-1231 www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramm