CDU Stadtverband Walldorf

Helfen in der Flüchtlingshilfe? Ehrensache!

Baden-Württemberg hilft und ist versichert

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 13 Seite 10

Walldorfer Rundschau Nr. 13 2022 - PDF Version | Screenshot: Dr. Clemens KrieselWalldorfer Rundschau Nr. 13 2022 - PDF Version | Screenshot: Dr. Clemens Kriesel

Derzeit unterstützen viele ehrenamt- liche Helferinnen und Helfer in der  Flüchtlingshilfe. Wer ehrenamtlich ge- flüchteten Menschen hilft, sollte sich  dafür am besten bei seiner Kommune  melden. Denn freiwillige Helferinnen  und Helfer, die sich im Auftrag der  Kommunen ehrenamtlich und unent- geltlich engagieren, sind bei diesem  Ehrenamt und auf den damit verbun- denen Wegen bei der Unfallkasse Ba- den-Württemberg (UKBW) gesetzlich  unfallversichert.  Der Auftrag der Kommune an die Eh- renamtlichen kann formlos erfolgen. Als  Nachweis ist es jedoch sinnvoll, wenn die  Kommune eine Übersicht über die frei- willigen Helferinnen und Helfer sowie  ihre Tätigkeiten führt. Eine Meldung an  die UKBW ist nur im Falle eines Unfalls  notwendig. Unfälle können über das On- line-Portal der UKBW gemeldet werden  unter www.ukbw.de/unfallanzeige. Der Versicherungsschutz besteht ohne  Antrag und ist beitragsfrei. Die Auf- wendungen werden vom Land und den   Kommunen getragen. Bei einem Unfall  übernimmt die gesetzliche Unfallversi- cherung die Kosten für die Heilbehand- lung und Rehabilitation und zahlt gege- benenfalls auch eine Rente. Trauma – was tun? Informationen für  akut betroffene Menschen und für alle,  die mit traumatisierten Kindern und Ju- gendlichen zu tun haben, finden sich in  den beiden Trauma-Broschüren unter  https://www.ukbw.de/versicherte-und- leistungen/versicherte-personengrup- pen/ehrenamtlich-taetige/.