CDU Stadtverband Walldorf

Haushaltssatzung der Stadt Walldorf

für das Haushaltsjahr 2022

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 09 Seite 12.

Walldorfer Rundschau Nr. 9 2022 | Foto: Dr. Clemens KrieselWalldorfer Rundschau Nr. 9 2022 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom  02.12.2020 (GBl. S. 1095, 1098) mit Wirkung vom 12.12.2020, hat der Gemeinderat am 25.01.2022 die folgende Haushaltssatzung für das  Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 287.434.400 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 227.646.100 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis  (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 59.788.300 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis  (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis  (Summe aus 1.3 und 1.6) von 59.788.300 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 205.021.100 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 216.880.600 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts  (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -11.859.500 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.520.200 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 33.574.600 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit  (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -26.054.400 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -37.913.900 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 473.000 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit  (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -473.000 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts  (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -38.386.900 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für  die Ablösung von inneren Darlehen aus Mitteln, die für Rückstellungen für die Stilllegung und Nachsorge von  Abfalldeponien erwirtschaftet wurden, (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR, davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit  Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird  festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 45.690.000 EUR. Walldorf, 23.02.2022 gez. Matthias Renschler Bürgermeister  2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom  Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am  27.01.2022 vorgelegt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.03.2022 bis 15.03.2022 im Rathaus, Nußlocher Straße 45, an der Pforte öffentlich  aus. Es wird gebeten, zur Einsichtnahme an der Rathauspforte zu klingeln und während des Aufenthalts eine FFP2-Maske zu tragen. Walldorf, 23.02.2022 gez. Matthias Renschler Bürgermeister