CDU Stadtverband Walldorf

Wettannahmestellen im Stadtkern ausgeschlossen!

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 03 Seite 11.

Walldorfer Rundschau 03/2022 im Briefkasten | Foto: Dr. Clemens KrieselWalldorfer Rundschau 03/2022 im Briefkasten | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Vor Kurzem hat die Stadtver- waltung dem Gemeinderat  auf Anfrage unserer Fraktion  ein Urteil des Verwaltungsge- richtes Karlsruhe zur Kennt- nis gegeben, in dem es dem  Ansinnen der Stadt Walldorf  entsprochen hat, Wettannah- mestellen im Stadtkern auszu- schließen. Als maßgeblich hat  das Gericht die berechtigten  Interessen der Innenstadtent- wicklung Walldorfs anerkannt.  In formaler Hinsicht hatte der  Gemeinderat eine Verände- rungssperre über den entspre- chenden Bereich verhängt um  dann unter Einhaltung aller  Fristen einen Bebauungsplan  aufzustellen, der einerseits  Wettannahmestellen aus- schließt, zugleich mittels der sogenannten Fremdkörperfestsetzung  die bereits bestehenden Wettannahmestellen (Lotto Totto) zulässt.  Im Vorfeld der nun abgeschlossenen gerichtlichen Auseinander- setzung mit einem privaten Vorhabenträger wurde die Thematik  durchaus kontrovers im Gemeinderat diskutiert. Die Mehrheit des  Gremiums hatte sich schließlich für den nun erfolgreichen Weg  entschieden. Für die CDU-Fraktion stehen nunmehr wichtige  Schlussfolgerungen fest: Die Stadt Walldorf muss stetig versu- chen, die planungsrechtliche Hoheit bei wichtigen städtebaulichen  Unterfangen zu behalten! Es lohnt sich, unter Einbeziehung einer  fundierten juristischen Beratung kommunalpolitisch für eine vitale  Stadtentwicklung einzustehen! Dieses Urteil muss über Walldorf  hinaus publiziert werden! Es hat Signalwirkung für andere Kom- munen überall im Land! Wir danken allen Kolleginnen und Kolle- gen für die Konsequenz in dieser Angelegenheit und vor allem dem  Fachbereich um Herrn Tisch für die hieb-, stich- und insbesondere  gerichtsfeste Planungsleistung! Hervorragende Arbeit! Ihre CDU-Fraktion