CDU Stadtverband Walldorf

Bebauungsplan HDM

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2021 Nr. 48 Seite 13.

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 48 / 2021 | Foto: Dr. Clemens KrieselMotivbild Walldorfer Rundschau Nr. 48 / 2021 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Mit dem heutigen Beschluss zum Bebauungsplan HDM – Digital  Campus befinden wir uns noch in der Anfangsphase von Planung  und kommunaler Mitbestimmung. Gleichwohl ist es wichtig, die  Träger öffentlicher Belange bzw. die Öffentlichkeit einzubinden  und frühzeitig den Gemeinderat zu informieren. Was sich auf den Flächen der Heidelberger Druckmaschinen pers- pektivisch auf beiden Gemarkungen entwickeln soll, findet natür- lich im Grundsatz unsere Zustimmung, besteht doch hier großes  Potential, originär gewerblich genutzte Flächen einer aussichtsrei- chen Zukunft zuzuführen.  Der bereitgestellte Vorentwurf enthält neben umfassenden plane- rischen Überlegungen auch zahlreiche Gutachten vom Bereich der  Umwelt über Verkehr bis hin zu Energie und Klima. Diese Infor- mationen sind sehr hilfreich für eine Bewertung des Projektes. Wir  hätten uns zwar ein Schallgutachten gewünscht, erkennen aber  die Abhängigkeit von der noch nicht abgeschlossenen Verkehrs- planung. Für die CDU-Fraktion sind sowohl die Anbindung der  Entwicklungsflächen an die Verkehrsinfrastruktur mit Berücksich- tigung der geplanten Radwege, die Verkehrsführung innerhalb des  Areals, die Prognose der Verkehrsbelastung, sowie die ökologische  Relevanz der kommenden Bebauung im Hinblick auf Durchlüf- tung und Wärmeentwicklung wichtige Faktoren. Hierbei sehen  wir insbesondere die noch recht ungenaue Prognose zum Ausbau  der L723 sehr kritisch. Funktionierende Verkehrsbeziehungen sind  für dieses Projekt extrem wichtig, aber leider sind dabei unsere  Einflussmöglichkeiten hier sehr begrenzt. Richtigerweise fließt  dieser Umstand in den Bebauungsplanentwurf des Büros ASP mit  ein. Was die vorgesehenen Flächen für die Einzelhandelsnutzung  angeht, so sehen wir diese im Umfang aber auch im Grundsatz  sehr kritisch, untersagt doch unser aktuelles und mit Bedacht  erstelltes Einzelhandelsgutachten derlei Nutzungen auf Walldorfer  Gemarkung. In den Vorgesprächen hat das Planungsbüro aus der  Diskussion heraus noch zu klärende und zu vertiefende Punkte als  „Hausaufgaben“ bezeichnet. Wir gehen davon aus, dass unsere kri- tischen Anmerkungen auch in diesem Fall Eingang in die weiteren  Überlegungen finden werden und zumindest auf eine Kleinteilig- keit des Einzelhandels bzw. auch der Gastronomie gesetzt wird. Insgesamt können wir als CDU-Fraktion den Beschlussvorschlä- gen auch mit dem veränderten Geltungsbereich zustimmen. Die  Umwandlung und Weiterentwicklung bietet aus unserer Sicht  mehr Chancen als Risiken für den Gewerbestandort Wiesloch- Walldorf und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist uns  sehr willkommen. Für die detaillierte Ausarbeitung und inhaltliche  Schärfung des Bebauungsplans wünschen wir uns die Berücksich- tigung der Prioritäten beider Betroffenen Städte, also keine Lösung  als kleinster gemeinsamer Nenner, sondern als Ausdruck der städ- tebaulichen Schnittmengen. Die Kompetenz bei den beteiligten  Büros sehen wir jedenfalls als gegeben an.  Mathias Pütz, CDU-Fraktion