CDU Stadtverband Walldorf

Feuerwerk zum Jahreswechsel

Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen an brandempfindlichen Gebäuden

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 51 auf Seite 10

 

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Feuerwerk zum Jahreswechsel Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen an brandempfindlichen Gebäuden Das Jahr neigt sich dem Ende zu, bald wird Silvester gefeiert. Ein Feuerwerk gehört zwar für viele zu den Höhepunkten des Abends, doch zu oft endet die Nacht in einer Katastrophe. Um schon im Vorfeld Gefahren abzuwehren, wurde in der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.