Der Wald bei der Waldschule
Mit der im letzten Jahr erstellten Entwurfsplanung für die Erweiterung der Waldschule ist es auch für unsere Fraktion zwingend erforderlich, den umgebenden Wald der Waldschule und die erweiterte Schule selbst einem Bebauungsplan zuzuführen, da bisher dafür keine Regelung getroffen worden war.
Unabdingbar war auch die Tatsache, dass in Abstimmung mit dem Forst zwischenzeitlich ein Waldumwandlungsantrag gestellt wurde und die Gesamtgrundstückssituation in eine städtebauliche Satzung mündet, in der die Bebauung der neukonzipierten Waldschule wie auch die angrenzenden bewaldeten Grünflächen geregelt werden.
Durch den Aufstellungsbeschluss sollen nunmehr die räumlichen Grenzen festgelegt und eine maßvolle Erweiterung des Innenbereichs in den Außenbereich hinein ermöglicht werden. Da es sich um ein kommunales Waldgrundstück handelt und bisher die Grundstückssituation im Zusammenhang mit Schule und Wald nicht geregelt war, muss diese Problematik mit der angestrebten Satzung geregelt werden.
Der von der Verwaltung zur Abgrenzung des Geltungsbereiches vorgeschlagene Plan, der mit dem Forst entsprechend besprochen wurde und Zustimmung fand, sollte so als zukünftiger Geltungsbereich in das neue Gesamtgrundstück in einer Größe von 38.800 Quadratmetern einbezogen werden.
Sowohl die rechtlichen Voraussetzungen als auch die bisherigen Planungsüberlegungen, die bereits in einen Architektenwettbewerb Ende 2021 mündeten, führen letztendlich zu mehr Rechtssicherheit in allen Teilbereichen der bisherigen und bereits beschlossenen Planungsüberlegungen.
Aufgrund der Tatsache, dass keine nachteiligen Umweltauswirkungen entstehen und die Erhaltung und Erneuerung im Bestand, durch neue Aufforstungen von Flächen, die bislang kein Wald sind beziehungsweise waren, und unter der Maßgabe, dass alle in der Vorlage aufgeführten Nutzungsarten und Umwandlungen in städtische Grünflächen für das Gemeinwohl im Sinne eines weiter bestehenden Waldes erhalten bleiben, kann unsere Fraktion dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss einstimmig zustimmen.
Nach unseren Einschätzungen werden mit der zu erarbeitenden Satzung und den angedachten Umsetzungen keine nachteiligen Wirkungen eintreten beziehungsweise entstehen. Vielmehr können wir erwarten, dass ein neuer schönerer Wald im und um unsere neugestaltete Waldschule entstehen wird.