Ausbau der Photovoltaikanlagen auf städtischen Wohngebäuden
Maßgeblicher Baustein für ein Gelingen der kommunalen Energiewende ist die Ertüchtigung der städtischen Liegenschaften, insbesondere also auch die der Wohngebäude.
Auf dem Feld der solaren Energieerzeugung sehen wir gerade durch die konzeptionelle Herangehensweise des Eigenbetriebes im Vergleich zu privaten Immobilien das größere Potenzial. Analog zur Sanierungsstrategie ist der heute zu beschließende Ausbau der Photovoltaikanlagen ein konsequenter und effektiver Schritt. Bereits jetzt sind Erfolge aus bisher erfolgten Projekten spürbar. Diesen Weg gilt es weiterzugehen.
Zustimmung unsererseits gibt es auch für die Vereinbarung mit der Walldorfer Tafel, die Vergabe der Planungsleistungen und den beinhalteten Beschluss zur möglichen Vollbelegung der Dachflächen. Neben der konkreten Menge an erzeugtem Strom und der entsprechenden CO2- Vermeidung erfüllt der Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft auch seine Vorbildfunktion bei der Sanierung des Gebäudebestandes. Gerne stimmen wir der Beschlussvorlage unter den Punkten 1-3 zu und nehmen den Geschäftsbericht des 2. Halbjahres 2022 lobend zur Kenntnis, gerade weil das gesamte Aufgabenbündel der Sanierung, erfolgreichen Unterbringung, durchdachter Wohnraumvergabe, der Umsetzung von Modellprojekten wie der Installation von Kleinwindkraftanlagen und wirtschaftlich erfolgreicher Betriebsführung aus unserer Sicht angemessen erfüllt wird. Dies ist gar nicht hoch genug einzuschätzen. Wir danken Herrn Högerich und seinem Team, auch für die gut strukturierte und überaus informative Vorlage. Vielen Dank.