CDU Stadtverband Walldorf

Stellungnahme zum Mobilfunk

Stellungnahme der CDU Fraktion

Den heutigen Beschluss zum Mobilfunkausbau in Walldorf haben wir als Fraktion seit langem erwartet und haben auch auf ihn hingearbeitet. Verantwortungsvolles Handeln in Fragen der öffentlichen Infrastruktur setzt voraus, sich eingehend mit allen kritischen Aspekten der Thematik auseinanderzusetzen und auch Gegner und Bedenkenträger mit einzubeziehen. 

Mobilfunk in Walldorf: Hier der Mast an der Flutlichtanlage | Foto: Dr. Clemens KrieselMobilfunk in Walldorf: Hier der Mast an der Flutlichtanlage | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Die lokalpolitischen Rahmenbedingungen der Jahre 2004 und 2005 und der damalige wissenschaftliche Kenntnisstand haben dies in besonderer Weise erfordert und einen Gemeinderatsbeschluss befördert, der uns noch heute umtreibt und uns in nicht mehr angemessener Art und Weise bindet. Hier wird deutlich, wie wichtig die öffentliche Meinung und die öffentliche Wahrnehmung auf politische Beschlüsse einwirken. Auch wenn dieses Prinzip im Grundsatz durch und durch demokratisch ist, so sind wir in der technischen Entwicklung und den Anforderungen der letzten Jahrzehnte im Bereich Mobilfunk überholt und schon lange abgehängt worden. 

Hierbei sprechen wir nicht nur über eine suboptimale Versorgung mit mobilem Internet und Mobilfunk in Zeiten von Homeoffice und umfassender Vernetzung, sondern insbesondere über Defizite bei grundlegenden Funktionen wie Notrufen in großen Teilen unserer Stadt. 

Nicht nur für unser als Technologiestandort bekanntes Walldorf, sondern ganz grundsätzlich ist dies ein unhaltbarer und teilweise gefährlicher Zustand. Daher sind wir durchaus mit dem heutigen Beschlussvorschlag einverstanden, zumal wir heute noch keine definitive Standortfestlegung treffen, sondern lediglich in eine ergebnisoffene und hoffentlich kurze Suche eintreten werden. 

Neben allen städtischen Dächern sollten weiterhin auch private Standorte infrage kommen. Wir fordern die Stadtverwaltung hiermit auch auf, umgehend alle relevanten Daten für einen konkreten Standortbeschluss im Benehmen mit den Mobilfunkanbietern einzuholen und in Beratungen einzubringen. 

Jederzeit haben wir fraktionsintern auch medizinisch-problematische Aspekte von Mobilfunkantennen in den Fokus genommen, sowohl durch Beiträge unserer fachkundigen Fraktionsmitglieder als auch durch die Besuche von Vertretern der Interessengemeinschaft.
Wichtig sind für uns nicht nur die Einhaltung sämtlicher Grenzwerte, sondern im Sinne einer weitestgehenden Minimierung bzw. Eliminierung gesundheitlicher Risiken die im Vorfeld der heutigen Sitzung skizzierte deutliche Unterschreitung ebendieser. Ebenso die Notwendigkeit eines separat zu fassenden Standortbeschlusses, der zu erreichende auskömmliche Ausbaustandard und die Erkenntnis, in Anbetracht der totalen Verbreitung digitaler Endgeräte die Strahlenbelastung für die Nutzer mit einer verbesserten Netzabdeckung zu verringern.
Wenn auch seit Jahren überfällig, begrüßen wir den heutigen Beschlussvorschlag und betrachten ihn als wesentlichen Schritt hin zu einer angemessenen Versorgung mit Mobilfunk und mobilem Internet in unserem Stadtgebiet. Wir danken auch den Kolleginnen und Kollegen im Gremium, die den interfraktionellen Antrag unterstützt und so zu einer wichtigen Initiative gemacht haben. 


 

In der fraktionsinternen Diskussion sind wir nochmals auf die besonderen Standortbedingungen des Rathauses eingegangen und möchten vor allem der Verwaltung gegenüber signalisieren, dass wir diesen Standort nach wie vor durchaus kritisch bewerten und jedenfalls nicht favorisieren. Alle zentralen Standorte müssen in Frage kommen, sowohl öffentliche Gebäude wie auch private Liegenschaften; seien sie rund um die Drehscheibe bzw. in der Hauptstraße. Gespräche mit den entsprechenden Eigentümern sind unerlässlich. Es kann nicht sein, dass die Mobilfunkanbieter den Weg des geringsten Aufwandes und der geringsten Kosten gehen wollen. 

Bei der Standortwahl sind wir in erster Linie dem Wohl unserer Bevölkerung verpflichtet. Liegenschaften am Rand der Wohnbebauung müssen genauso ergebnisoffen betrachtet werden, wie beispielsweise ein möglicher ergänzender Standort z.B. im Bereich des Schwimmbades.