Planungsverfahren für den Wohnungsbau „Wieslocher Straße“
Ergänzend zum Grundsatzbeschluss zum Wohnungsbau "Wieslocher Straße" (Hintergrund: RNZ-Artikel) wurde in der Gemeinderatssitzung vom 12.04.2022 über das Verfahren debattiert und beschlossen. Hier die Stellungnahme der CDU Fraktion:
Zunächst besten Dank an Herrn Stadtbaumeister Tisch, der nach dem gefassten Grundsatzbeschluss zum Wohnungbau „Wieslocher Straße“, vom 22.03.2022, heute mit der Fortsetzung in Sachen Verfahren Planungsleistungen, mit Elan dieses so wichtige Doppelprojekt voran treibt.
Herr Tisch hat bereits mehrfach auf die Sinnhaftigkeit mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens (VgV = Vergabeverordnung) mit einem integrierten nicht offenen Wettbewerb zur Vergabe der Architektenleistung ausführlich aufgezeigt und hingewiesen.
Hierbei wird die Anzahl von Teilnahmeberechtigten am Wettbewerb festgelegt. Auch wir sind der Meinung, dass eine Anzahl von Büros gewählt wird, die eine Vielzahl von qualitativ guten möglichen Lösungen erarbeiten und anbieten werden. Für uns würden 12-16 Büros für dieses Verfahren genügen.
Bezüglich der Verfahrensumsetzung hinsichtlich der stimmberechtigten Mitglieder der Jury, Fach-und Sachpreisrichtern, können wir den Ausführungen der Vorlage zustimmen.
Insbesondere die Tatsache, dass im nichtoffenen Wettbewerb die anrechenbaren Kosten des Projektes für Preisgelder erheblich reduzieren und zusätzlich für dieses Wettbewerbsverfahren die Möglichkeit besteht, weitere Büros zu setzen, die ebenfalls die Eignungskriterien erfüllen müssen, klingen überzeugend und verbreitern die Wettbewerbslösungen. Dabei können durchaus fachliche Eignungen und Regionalität weiterer Büros, bei der Auswahl eine Rolle spielen.
Auf das VgV-Verfahren mit Planung mit einer wesentlich kleineren Anzahl von Büros, somit auch der Verzicht von möglichen weiteren geeigneten Bewerbern und zudem der Verzicht des Setzens weiterer Büros durch den Auslober und die wesentlich höheren entstehenden Mehrkosten von 103.000.- Euro für das genannte Verfahren, macht uns die Entscheidung gegen dieses Verfahren zu stimmen, leicht.
Weiterhin sollten die Fachplanungen (Tragwerk, technische Gebäudeausrüstung Heizung-, Lüftung, Sanitär und Elektroplanung) parallel zum Verfahren für Architektenleistung erfolgen, damit schnellstmöglich mit den entsprechenden Planungen begonnen werden kann. Im weiteren Verlauf der Realisierung für beide Wohnprojekte, darf im Sinne der zukünftigen Bewohner, weiterhin keine unnötige Zeit verloren gehen.
Die im TUPV bereits erarbeiteten Eckpunkte sollten für die Aufgabenstellung und Auslobung für den Planungsteil im Verfahren Architektenleistung übernommen werden.
Die CDU-Fraktion stimmt den im Beschlussverschlag aufgeführten Punkte 1-3 vollumfänglich zu.