Einrichtung weiterer Fußgängerüberwege
Möglich wäre eine Einrichtung eines „Zebrastreifens“ in der Dietmar-Hopp-Allee und in der Ringstrasse.
Zusätzlich sollte der Landkreis gebeten werden, in der Bahnhofstr. (K4256) 2 Fußgängerüberwege einzurichten – einmal Höhe Postagentur und zweitens beim Nahversorgungszentrum diese als wichtiger Sicherheitsaspekt als Schulweg.
Fußgängerüberwege sind keine frei und willkürlich zu planende und einzurichtende Strassenquerungsmöglichkeiten – sondern sie unterliegen Richtlinien: VwV-StVO (R-FGU 2001): Mindestzahl wären 50 Fußgängerquerungen in der Spitzenstunde. Unterhalb einer Anzahl von 200 KFZs in dieser Spitzenstunde wird ein Fußgängerüberweg als entbehrlich betrachtet.
Bei der Erhebung dieser notwendigen Zahlen hat uns allerdings „Corona“ – wie bei so vielem – behindert. Weil viele Menschen im HomeOffice arbeiten und Schulen und KiGas öfter geschlossen waren, war die Feststellung dieser Grenzwerte nicht ganz so einfach. Zudem ist der 2. Bauabschnitt in Walldorf Süd noch nicht „in Betrieb“, so dass die aktuellen Zahlen noch deutlich der späteren Frequenz „hinterherhinken“. Das schränkt dann auch eine Beantragung an bestimmten Orten ein. Möglich wäre eine Einrichtung eines „Zebrastreifens“ in der Dietmar-Hopp-Allee und in der Ringstrasse.
Zusätzlich sollte der Landkreis gebeten werden, in der Bahnhofstr. (K4256) 2 Fußgängerüberwege einzurichten – einmal Höhe Postagentur und zweitens beim Nahversorgungszentrum diese als wichtiger Sicherheitsaspekt als Schulweg.
Wir stimmen dem Verwaltungsvorschlag zu.