Bebauungsplan HDM-Digital Campus
Mit dem heutigen Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beim Bebauungsplan HDM - Digital Campus befinden wir uns - wie auch die Vorberatungen mit fachkundiger externer Begleitung gezeigt haben - noch in der Anfangsphase von Planung und kommunaler Mitbestimmung.
Gleichwohl ist es nicht nur wichtig, Träger öffentlicher Belange bzw. die Öffentlichkeit parallel einzubinden und zu informieren, sondern auch frühzeitig im Gemeinderat detailliert diesen Bebauungsplanentwurf zu diskutieren.
Was sich auf den Flächen der Heidelberger Druckmaschinen perspektivisch auf beiden Gemarkungen entwickeln soll findet natürlich im Grundsatz unsere volle Zustimmung, besteht doch hier großes Potential, originär gewerblich genutzte Flächen einer aussichtsreichen Zukunft zuzuführen. Abgesehen davon sehen wir in dieser Entwicklung auch die Festigung des Standortes der Heidelberger Druckmaschinen in Walldorf und Wiesloch.
Der bereitgestellte Vorentwurf enthält neben umfassenden planerischen Überlegungen auch zahlreiche Gutachten vom Bereich der Umwelt über Verkehr bis hin zu Energie und Klima. Im Wesentlichen sind diese Informationen hilfreich für eine Bewertung des Projektes unsererseits. Gerne hätten wir uns noch das entsprechende Schallgutachten gewünscht, erkennen aber an, dass dies wie von der Verwaltung beschrieben, auch in Abhängigkeit der Verkehrsplanung noch in Arbeit ist. Für die CDU-Fraktion sind auch in Anlehnung an die Vorberatungen sowohl die Anbindung der Entwicklungsflächen an die Verkehrsinfrastruktur mit Berücksichtigung der geplanten Radwege, die Verkehrsführung innerhalb des Areals, die Prognose der Verkehrsbelastung, sowie die ökologische Relevanz der kommenden Bebauung im Hinblick auf Durchlüftung und Wärmeentwicklung wichtige Faktoren. Hierbei sehen wir insbesondere die noch recht ungenaue Prognose zum Ausbau der L723 sehr kritisch. Funktionierende Verkehrsbeziehungen hängen maßgeblich von diesem Projekt ab und leider sind dabei unsere Einflussmöglichkeiten sehr begrenzt. Richtigerweise fließt dieser Umstand in den Bebauungsplanentwurf des Büros ASP mit ein. Was die vorgesehenen Flächen für die Einzelhandelsnutzung angeht, so sehen wir diese im Umfang aber auch im Grundsatz sehr kritisch, untersagt doch unser aktuelles und mit Bedacht erstelltes Einzelhandelsgutachten derlei Nutzungen auf Walldorfer Gemarkung. In den Vorgesprächen hat das Planungsbüro aus der Diskussion heraus noch zu klärende und zu vertiefende Punkte als „Hausaufgaben“ bezeichnet. Wir gehen davon aus, dass unsere kritischen Anmerkungen auch in diesem Fall Eingang in die weiteren Überlegungen finden werden und zumindest auf eine Kleinteiligkeit des Einzelhandels bzw. auch der Gastronomie gesetzt wird.
Insgesamt können wir als CDU-Fraktion den Beschlussvorschlägen auch mit dem veränderten Geltungsbereich zustimmen. Die Umwandlung und Weiterentwicklung bietet aus unserer Sicht mehr Chancen als Risiken für den Gewerbestandort Wiesloch-Walldorf und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist uns sehr willkommen. Für die detaillierte Ausarbeitung und inhaltliche Schärfung des Bebauungsplans wünschen wir uns die Berücksichtigung der Prioritäten beider Betroffenen Städte, also keine Lösung als kleinster gemeinsamer Nenner, sondern als Ausdruck der städtebaulichen Schnittmengen. Die Kompetenz bei den beteiligten Büros sehen wir jedenfalls als gegeben an. Vielen Dank.