CDU Stadtverband Walldorf

Sitzung des Wahlausschusses

Stellungnahme von Dr. Gerhard Baldes

In meiner 20jährigen Gemeinderatstätigkeit ist diese Stellungnahme meine wohl schwerste und unangenehmste. Ich habe Herrn Otto Steinmann immer sehr geschätzt für sein fachliches Wissen, seine Korrektheit und die aufrichtige Art mir gegenüber. Nach den jüngsten Vorfällen ist dieses Vertrauen  erschüttert und ich weiß noch nicht, wie ich persönlich mit dieser Situation umgehen kann und soll.
Doch nun zu Sache selbst:

Am Montag, den 7. Juni gab es eine öffentliche Kandidatenvorstellung, coronabedingt in virtueller Form. Wie im Wahlausschuss besprochen, sollten Fragen gezogen und an alle Kandidaten gerichtet werden, davon maximal zwei personalisiert nur an einen Bewerber*in. 

Die Veranstaltung selbst wurde im Beisein des Wahlausschusses durchgeführt und zwei Tage später über die Homepage der Stadt ausgestrahlt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pütz in der Sitzung nach der Wahl, ob denn bei der Kandidatenvorstellung alle eingegangenen Fragen den Weg in die Lostrommel gefunden hatten, haben Sie uns versichert, dass „noch einige Fragen verspätet eingegangen seien oder formal nicht zugelassen werden konnten“. Herr Brecht hat dies bestätigt.

Da uns die Anzahl der Fragen doch sehr gering erschien und in Kenntnis einiger Fragesteller, beantragten wir Einsicht in die gezogenen und nicht gezogenen Fragen. Herr Pütz konnte am Freitag, den 25. Juni im Kommunalrechtsamt die 21 Fragen einsehen und musste feststellen, dass einige von den uns bekannten Fragestellern eingereichten Fragen nicht dabei waren. 

Am Montag, den 28. Juni haben Sie Herrn Pütz zu einem Termin hier in Ihr Amtszimmer gebeten und haben zugegeben, dass ein Fehler passiert sei und weitere 14 Fragen einen Tag nach der Videoaufzeichnung aufgefunden worden seien. Die „fehlenden“ Fragen waren dabei. 

Das war die Situation, die Sie Herrn Pütz am 28. Juni dargelegt haben. Herr Pütz hat unmittelbar danach, diesen Vorgang dem Kommunalrechtsamt gemeldet und die heutige Sitzung des Wahlausschusses verlangt.

Das Kommunalrechtsamt und die von Ihnen beauftragte Rechtsanwaltkanzlei Deubner und Partner sehen im Fehlen der Fragen keinen Wahlanfechtungs-grund. Dabei wird auf den wesentlichen Aspekt der einseitigen Begünstigung überhaupt nicht eingegangen, der laut Urteil vom OLG/1993 durchaus ein Wahlanfechtungsgrund sein.

 

Die CDU Walldorf möchte, dass die Bürgermeisterwahl nicht durch wahltaktische Tricks oder juristische Spitzfindigkeiten entschieden wird. Wir sind der festen Überzeugung dass die Bürger*innen durch Ihre Stimme am Sonntag entscheiden sollen, wem Sie Ihr Vertrauen schenken wollen.

 

Trotzdem drängen sich für uns natürlich Fragen auf, über die wir eine lückenlose und transparente Aufklärung erwarten und als Vertreter der Bürger auch erwarten müssen.

 

  • warum und wo wurden die 14 Fragen erst einen Tag nach der virtuellen Kandidatenvorstellung gefunden und wer trägt dafür die Verantwortung?
  • warum wurde der Wahlausschuss nicht unmittelbar nach Auffinden der Fragen in Kenntnis gesetzt und einberufen? Der Wahlausschuss hätte dann Gelegenheit gehabt, unmittelbar eine Wiederholung der Veranstaltung oder der Fragerunde beschließen können oder den Termin der Ausstrahlung verschieben können. Bemerkenswert ist, dass dieser Vorgang erst zur heutigen Sitzung verwaltungsintern aufgearbeitet wurde.
  • dem Wahlausschuss hätten in diesem Zusammenhang alle Fragen vorgelegt werden müssen und dieser hätte entscheiden können, ob eine im Raum stehende einseitige Begünstigung des Kandidaten Renschler vorliegt oder ob die Nichtberücksichtigung der Fragen nur ein Fehler der Verwaltung war.

 

Am 28. Juni – übrigens der Tag, an dem die Widerspruchsfrist gegen das Wahlergebnis abgelaufen ist, haben Sie Herrn Pütz gegenüber zuzugeben, dass es diese Fragen gab und dass Sie nichts unternommen haben, um den Sachverhalt aufzuklären. Wir sehen in diesem Vorgang eine schwere Verletzung Ihrer Aufgabe als unabhängiger Leiter des Wahlausschusses.

Im Übrigen gab es zu der heutigen Sitzung des Wahlausschusses weder auf der Homepage noch im Amtsblatt eine Ankündigung. Dies passt in das Bild, dass Sie den peinlichen Vorgang verschleiern und vertuschen wollten.

 

Herr Steinmann, wir fordern Sie auf, dass Sie sich selbst für befangen erklären und Ihr Amt als Vorsitzender des Wahlausschusses mit sofortiger Wirkung niederlegen, bis die Vorgänge aufgeklärt sind.