Der Lärmaktionsplan ist tatsächlich und wahrlich wie die Vorlage zum Ausdruck bringt ein „kontinuierliches Planungsinstrument der Lärmsanierung“.
Sehr geehrter Herr Steinmann, werte Kolleginnen und Kollegen, Der Lärmaktionsplan ist tatsächlich und wahrlich wie die Vorlage zum Ausdruck bringt ein „kontinuierliches Planungsinstrument der Lärmsanierung“. In unserer Fraktion ist er schon länger kontrovers diskutiert worden. Weil seine Erstellung und Fortschreibung offensichtlich auch dauerhaft viele Ressourcen bindet und eine nicht unerhebliche Bürokratie mit sich bringt. Gleichwohl heiligt der Zweck gewissermaßen die Mittel. Ein wichtiges Anliegen unserer Fraktion ist die Geschwindigkeitdreduzierung auf der Bahnhof- und der Nusslocher Straße. Insofern sehen wir die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes unter den veränderten rechtlichen Bedingungen mit herabgesetzten Lärmgrenzwerten und einer erweiterten Weisungsbefugnis der Kommunen als probaten und notwendigen Weg um dieses Ziel zu erreichen. Somit unterstützen wir die Argumentation der Verwaltungsvorlage - auch im Hinblick auf die Konsequenzen der vorliegenden Abwägungstabelle bzw. der entsprechenden Einwendungen. Beispielsweise machen wir uns die Einschätzung der Verwaltung zum Busverkehr auf den entsprechenden Straßen zu eigen. Wesentlich für Verzögerungen auf dieser Trasse ist der Knotenpunkt Drehscheibe, nicht jedoch eine etwaige Geschwindigkeitsreduzierung. Trotz hier erfolgter minutiöser Verwaltungsarbeit muss beim Lärmaktionsplan praktisch gedacht und entschieden werden, nicht jedoch rein nach Aktenlage. Ganz nebenbei kann man auf wesentlichen Abschnitten der betreffenden Strecke heute nicht bzw. keineswegs verantwortungsvoll die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h erreichen. Im Sinne des Lärmschutzes, aber auch im Interesse der Verkehrssicherheit sowie der Aufenthaltsqualität stimmen wir dem Beschlussvorschlag zu.
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