Nicht nur der äußere Eindruck der beiden Gebäude Ziegelstraße 46- 50 zeigen eine dringende Sanierungsbedürftigkeit auf. Vielmehr bedürfen die Wohnungen in Teilbereichen ebenso einer bitternötigen Sanierung.
Auch unsere Auffassung ist, dass die beiden Gebäude unbedingt einer energetischen und baulichen Ertüchtigung unterzogen werden müssen. Die inneren Wohnbereiche beider Gebäude sind gut auf die Bedürfnisse der Bewohner zugeschnitten und bauliche Veränderungen sind somit nicht erforderlich. Da bei durchgeführten Wohnungswechseln die erforderlichen Instandhaltungs-und Renovierungsmaßnahmen mit Bad-und Elektroanlagensanierungen durchgeführt wurden, bedarf es für diese Teilbereiche nicht nochmals neuer Sanierungen. Sicherlich müssen die noch vorhandenen alten technischen Ausstattungen und insbesondere eine zentrale Beheizung der Gebäude zwingend vorgenommen werden. Schon wegen der Umgebungsbebauung sollte eine Aufstockung des hinteren Gebäudes vermieden und die Dreigeschossigkeit erhalten bleiben. Auch für uns kommen Abrisse der beiden Gebäude nicht in Frage, so dass die Sanierungen der Gebäude im Bestand mit den Mietern durchgeführt werden können. In jedem Fall sollten beide Gebäude nach den Sanierungsmaßnahmen durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage mit Photovoltaik, der Gebäudehülle und neuen Fenstern, mindestens einen „KfW 70-Standard“ erreichen. Sollte jedoch eine fristgerechte Behandlung von „KfW 55“ möglich und förderungswürdig sein, können wir auch hier mitgehen. Hauptziel der aufgeführten Maßnahmen sollten eine deutliche Energieeinsparung und eine drastische CO2-Verminderung sein.
Bei der Betrachtung und Vorstellung der zukünftigen Wärmeerzeugung für beide Gebäude, können wir uns durchaus mit einer Installierung einer Wärmepumpe Luft/Wasser und Photovoltaikanlage, vorstellen. Auch die hierfür vorgesehene außerhalb errichtete Technikzentrale erscheint sinnvoll. In diesem Zusammenhang wollen wir aber dennoch daran festhalten, dass zukünftig in kleineren Wohnbereichen die Brennstoffzellentechnik zum Einsatz kommen sollte. Es besteht kein Zweifel darüber, dass die zukünftigen Wohnungen durch die Installierung von neuen Balkonen aufgewertet und hierdurch ein zusätzlicher Wohnwert geschaffen wird. Dies hat aber auch seinen Preis und ob dieser im sozialen Wohnungsbau immer gerechtfertigt ist, bleibt dahin gestellt. Erfreulich ist, dass nur wenige geringfügige Anpassungen der Außenanlagen vorgenommen werden müssen und der dafür vorgesehene Kostenansatz gering bleibt. Bei den Gesamtkostensummen für die beiden Gebäude, je nach Ausbaustandard –KfW 70 bzw. KfW 55-) in Höhe von 1.512.000 Euro bzw. 1.609.000Euro, müssen die vorhandenen und möglichen Fördermöglichkeiten in jedem Fall erreicht werden, damit sich die jeweilige Baukostengesamtsumme noch verringert. Mit dem vorgesehenen Bauablauf können wir mitgehen und hoffen, dass im Herbst 2022 den zukünftigen Nutzern schöne auf den neuesten Stand der Technik gebrachte Wohneinheiten bzw. Gebäude anvertraut werden können.