CDU Stadtverband Walldorf

Mehr Wertschätzung für das Ehrenamt

Presseerklärung von Christiane Staab und Karl Klein

Jahressteuergesetz 2020 bringt höhere Freibeträge und weniger Bürokratie / Detaillierte Informationen können angefordert werden.
Karl Klein (MdL) | Foto: Matthias BusseKarl Klein (MdL) | Foto: Matthias Busse
 Im Deutschen Bundestag sind in dieser Woche als Teil des verabschiedeten Jahressteuergesetzes 2020 auch zahlreiche Verbesserungen für Vereine und das Gemeinnützigkeitsrecht erzielt worden, denen der Bundesrat am heutigen Freitag (18. Dezember) mit den Stimmen des Landes Baden-Württemberg zugestimmt hat. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2021 in Kraft.

Für den CDU-Landtagsabgeordneten Karl Klein und die CDU-Landtagskandidatin Christiane Staab ist dies "ein wichtiges Signal auch für alle ehrenamtlich Tätigen in unserer Region": "Die baden-württembergische CDU-Landtagsfraktion hat mit ganzer Kraft auf dieses Ziel hingearbeitet.

Unsere CDU stand und steht an der Seite der vielen Menschen, die sich ehrenamtlich für ihre Mitmenschen und unsere Gesellschaft engagieren. Ohne das Ehrenamt ist kein Staat zu machen."

Die Übungsleiterpauschale wird ab dem kommenden Jahr von aktuell 2.400 Euro jährlich auf 3.000 Euro erhöht, die Ehrenamtspauschale von derzeit 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben. "Wichtig ist," so Klein und Staab, "dass Vergütungen und Aufwandsentschädigungen beispielsweise für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer von Sportmannschaften bis zu dieser Höhe steuerfrei bleiben."

Auch gemeinnützige Organisationen profitieren von den beschlossenen Verbesserungen: Die jährliche Freigrenze für Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. "Wenn ein Verein beispielsweise ein Fest durchführt und durch den Verkauf von Speisen und Getränken einen Gewinn macht, dann können Steuern anfallen. Mit der Erhöhung der Freigrenze wird ehrenamtliches Engagement nachhaltig unterstützt", erläutern die beiden CDU-Politiker. Zum Bürokratieabbau trage ferner die Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis von 200 Euro auf 300 Euro bei, bis zu diesem müssen keine gesonderten Spendenbescheinigungen ausgestellt werden, hier reicht der Kontoauszug als Nachweis aus.

Detaillierte und weiterführende Informationen können über das Büro von Klein angefordert werden, eine formlose E-Mail an karl.klein@cdu.landtag-bw.de genügt.