Die CDU stimmt dem Bebauungsplan Walldorf-Mitte in der vorliegenden Form uneingeschränkt zu.
Walldorfer Hauptstraße | Foto: Dr. Clemens Kriesel Nach Meinung der CDU-Fraktion liegt die Intention des heute zu beschließenden Bebauungsplans vor allem und in erster Linie in der Sicherung und Weiterentwicklung des wichtigen Kernbereichs unserer Stadt. Seit Aufstellung des letzten Bebauungsplans hat sich sehr vieles verändert. So wurde damals befürchtet, dass die Gastronomie den Einzelhandel aus der Stadtmitte verdrängt und schon damals hat der Gemeinderat Rahmenbedingungen formuliert, die das verhindern sollten. Mittlerweile ist in Walldorf ein gesunder Mix zwischen Gastronomie und Einzelhandel entstanden, den man durchaus als gelungen bezeichnen kann.
Dass jetzt unter Ausnutzung einer Gesetzeslücke eine Wettannahmestelle in der Hauptstraße eröffnet werden sollte, ist für uns Anlass, nicht alleiniger Grund den Bebauungsplan weiter zu entwickeln. Auf die juristischen Spitzfindigkeiten die ein Wettbüro von einer Wettannahmestelle unterscheidet, möchte ich nicht näher eingehen - für die CDU sind beide Einrichtungen in der Hauptstraße nicht akzeptabel.
Sehr gefreut hat uns in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Glücksspielaufsichtsbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die unsere Auffassung vollumfänglich teilt. Wir sind auch bereit auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen unserer Rechtsanwälte, mögliche rechtliche Risiken einzugehen, auch wenn wir nicht wissen, wie letztendlich die Gerichte darüber entscheiden werden.
An erster Stelle sind wir unserer Stadt und seinen Einwohnern verpflichtet und sind nicht juristischer Beistand des Betreibers. Für uns ist die höchste Priorität ein funktionierendes Stadtzentrum, mit einen Mix aus Einzelhandel, Gastronomie und öffentlichen Flächen zu erhalten und es bedarf einer langfristigen Strategie und einem steten Bemühen von vielen Beteiligten.
Wir befürchten zurecht und viele vergleichbare Kommunen haben das schon erlebt, dass kleine Erosionen zu einem Zusammenbrechen intakter Stadtstrukturen führen können. Ein Prozess der, wenn er begonnen hat, oft nicht mehr aufzuhalten ist.
Die in der Hauptstraße bestehenden Toto/Lotto-Annahmestellen genießen Bestandsschutz und sind durchaus nach unserer Meinung von einer Wettannahmestelle klar abzugrenzen. Zum einen sind die bestehenden Toto/Lotto-Annahmestellen in Geschäfte integriert, die den allgemeinen Bedarf bedienen, was bei der geplanten Wettannahmestelle nicht zu erkennen ist, zum anderen muss man sehr wohl differenzieren, ob die Wettgewinne reiner privater Gewinnerzielung dienen, oder ob mit den Wetterlösen soziale, bzw. kulturelle Aufgaben finanziert werden. Dass „Sportwettenanbieter“ mittlerweile zu „Hauptsponsoren“ im Profisport aufgestiegen sind, ist eher traurig und sollte kein Vorbild für den Breitensport sein.
Als Gemeinderat ist es unser gutes Recht, ja sogar unsere Pflicht, Schaden von der Stadt und seinen Bewohnern abzuwenden, zumindest sollten wir es versuchen.