Dem Beschlussvorschlag zur Aufhebung des Betrauungsaktes gegenüber den Stadtwerken Walldorf GmbH & Co.KG vom 23.01.2013 stimmen wir zu.
Dieser war 2013 sinnvoll und richtig, um rechtssicher arbeiten zu können. Durch die geänderte EU-Rechtsprechung ist dies aber nichtmehr nötig. Dies ist auch durch Beihilfespezialisten abgeklärt und seitens des Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises gibt es dazu keinerlei Bedenken. Somit lässt es sich in Zukunft aus Sicht der Stadtwerke und der Stadt in dieser Frage rechtssicherer agieren, insbesonders bei der Frage des „Leistungsaustausches“ beim Defizitausgleich des AQWA. Der Wegfall ist ein bürokratische Verschlankung und konsequente Umsetzung aktueller Rechtsprechung zugleich. Dies unterstützen wir grundsätzlich und danken der Stadtverwaltung und den Stadtwerken für die unmittelbare Anwendung dieser neuen Erkenntnisse.
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