Aus unserer Sicht ist der heutige Beschluss über die Vergabekriterien städtischer Wohnungen nicht mit früheren Entscheidungen zu dieser Thematik vergleichbar. Insbesondere gilt dies, weil sich unser Angebot an Wohnraum nunmehr an einen weitaus größeren Personenkreis richtet.
Die Beschlussvorlage skizziert nochmals deutlich die Historie der kommunalpolitischen Bestrebungen nach preisgünstigem Wohnraum. Viele Überlegungen hierzu hat die jüngste Novelle des Landeswohnraumförderungsgesetztes zunichte gemacht. Durch die drastische und im Bundesvergleich weit überdurchschnittliche Erhöhung der Einkommensgrenzen fällt ein beträchtlicher Teil unserer Bevölkerung in den Geltungsbereich des Wohnberechtigungsscheins. Aus unserer Sicht werden hiermit sowohl landesweite Bemühungen nach bedarfsgerechtem bezahlbaren Wohnraum eingebüßt und zugleich das bestehende Problem der Fehlbelegung nach Einkommen aus der Welt geschaffen. Dieser Ansatz erscheint uns nicht sozial, gerade auch deshalb weil landesweit keineswegs mit Walldorf vergleichbare finanzielle Möglichkeiten in den Kommunen bestehen, sozialen Wohnraum zu schaffen um eben diesen erweiterten Personenkreis zu versorgen. Zudem bleibt die Ausgestaltung der Wohnungsgrößen strikt anhand der Personenzahl limitiert.
Gerade auch deshalb sind hier bei uns Vergabekriterien zurecht obligatorisch und gleichsam von Zeit zu Zeit anzupassen. Mehr denn je legen wir Wert auf soziale Durchmischung, auch innerhalb von Quartieren. Die heute vorliegende Punktematrix als Ergebnis der vorberatenden Gremien ist in zustimmungsfähiger Art und Weise ausgefeilt. Ebenso befürworten wir die Aufnahme einer Kündigungsklausel bei drastischer Unterbelegung in alle neuen Mietverträge. Überall, wo dies rechtlich zulässig ist, sollten wir uns Spielraum bewahren bzw. schaffen; denn sozialer Wohnraum ist ein knappes Gut. In Anbetracht der professionellen Bewirtschaftung unserer Liegenschaften durch den Eigenbetrieb wie auch durch die ästhetisch und energetisch anspruchsvolle Bauwiese unserer Wohnprojekte hoffen wir auf eine zukünftig verbesserte Versorgung der Walldorfer Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum. Explizit schließen wir darin auch das Wohnungstauschproramm mit ein. Ebenfalls muss die erweiterte Berechtigung für öffentlichen Wohnraum zielgerichtet vermittelt und bekannt gemacht werden. Gleichzeit erinnern wir als CDU-Fraktion auch an die bereits weit überdurchschnittlich große Anzahl an städtischen Wohnungen. Wir möchten keinesfalls inflationär weiter bauen, vielmehr zielgerichtet und in Anlehnung an städtebauliche Erfordernisse bei gleichermaßen verantwortungsvollem und überlegtem Umgang mit dem Bestand. Den Vergabekriterien stimmen wir ebenso zu wie der ansprechenden Gestaltung der Homepage.