Bebauungsplan „Walldorf Mitte-1. Änderung“ Juli 2020
Diese Ziele wurden alle erreicht und das gerade fortgeschriebene Einzelhandels-gutachten hat der Stadt Walldorf ein sehr gutes Zeugnis dafür ausgestellt.
Auch wenn die obere Hauptstraße fast keine Einzelhandelsfunktion mehr einnimmt, ist es doch ein wichtiger Grenz-Bereich mit Gastronomie, Wohnen und Kultur.
Durch die Drehscheibe hat sich das Zentrum mehr nach Osten verlagert. Das war eine logische Folge des Erfolgmodells „Ärztehaus“ und bietet einen gesunden Mix aus verschiedenen Einzelhandelsgeschäften, Gastronomie und Bereichen des öffentlichen Lebens. Auch hier sehen wir eine positive Entwicklung in unserem Stadtkern und können auf das Erreichte stolz sein. Denn gerade in Städten vergleichbarer Größe ist eine solche Entwicklung eher die Ausnahme.
Auf der anderen Seite ist diese Struktur natürlich höchst fragil und, auch das zeigen die Beispiele in anderen Kommunen, bereits kleine Veränderungen können zu einem „Trading-down-Effekt“ und zu einem Dominoeffekt führen, der meist nicht mehr aufzuhalten ist. Aus diesem Grund wollen wir speziell im Zentrum neue Wettannahmestellen ausschließen, um den gerade gefundenen Laden-Mix nicht zu gefährden.
Als Kommune haben wir das Recht, ja sogar die Pflicht zu sagen, was wir wollen. Der Gesetzgeber hat uns dazu die Möglichkeit gegeben über ein Bebauungsplanverfahren steuernd einzugreifen. Bereits in den Vorberatungen gab es einen breiten politischen Konsens, diesen Weg zu beschreiten, wohl wissend um juristische Hürden und Spitzfindigkeiten.