Stellungnahme zu Photovoltaikanlagen
Natürlich wäre es wünschenswert und auch sinnvoll, wenn auf allen Häusern Photovoltaikanlagen entstehen würden.
Auch die Tatsache, dass sich PV-Anlagen wirtschaftlich rechnen und dies beim Häuslebauer sicherlich ein gewisses Verständnis weckt, täuschen nicht darüber hinweg, dass letztendlich eine finanzielle Mehrbelastung entsteht.
Wenn man also die Faktoren städtischer Grundstückserwerb, Passivhaus und Photovoltaikanlage u.a. in Betracht zieht, dann können sich in Zukunft nur noch „Gutverdiener“ den Bau von Eigenheimen leisten.
Man sollte es also den Bauherren überlassen, ob sie sich diese Mehrkosten erlauben können und wollen.
Genau aus diesen Gründen war man sich Mehrheitlich im TUPV (Technik, Umwelt, Planung u. Verkehr) darüber einig, dass beim Bau von Photovoltaikanlagen, es auch zukünftig eine freiwillige Entscheidung der Bauherren bleiben müsse.
Umso mehr wollen wir zukünftig auf eine verbindliche Verpflichtung auf Beratung durch die Stadtwerke setzen. Hier könne man den Bauherren alle sinnvollen Angebote wie Komplettlösungen, Pachtmodelle oder Tilgungszuschüsse der KfW unterbreiten. Ferner können weitere Faktoren, wie Hausanschlüsse, Ladeinfrastruktur, Förderprogramme u.a. in einem Beratungsgespräch erörtert werden.
Wir setzen auch in Zukunft auf die verantwortliche Freiwilligkeit des mündigen Bürgers und lehnen daher eine verpflichtende Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten auf städtischen Verkaufsgrundstücken ab. Allerdings müsse ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die Stadtwerke durchgeführt und dokumentiert werden.