CDU Stadtverband Walldorf

Stellungnahme zu Photovoltaikanlagen

Neues aus der Fraktion

Natürlich wäre es wünschenswert und auch sinnvoll, wenn auf allen Häusern  Photovoltaikanlagen entstehen würden. ... Es muss aber auch zukünftig eine freiwillige  Entscheidung der  Bauherren bleiben. ... Jedoch soll eine verbindliche Verpflichtung auf Beratung durch die Stadtwerke erfolgen.
Bei den zukünftigen Grundstückspreisen und der bereits heute bestehenden Verpflichtung zum  Bau in Passivbauweise auf städtischen Grundstücken, bürden wir den Bauherren  zukünftig  erhebliche,  zusätzliche Kostenfaktoren auf.

Natürlich wäre es wünschenswert und auch sinnvoll,  wenn auf allen Häusern  Photovoltaikanlagen entstehen würden. 

Auch die Tatsache, dass sich PV-Anlagen wirtschaftlich rechnen und dies beim Häuslebauer sicherlich ein gewisses Verständnis weckt, täuschen nicht darüber hinweg, dass letztendlich eine finanzielle Mehrbelastung entsteht.

Wenn man also die Faktoren städtischer Grundstückserwerb, Passivhaus und Photovoltaikanlage u.a.  in Betracht zieht, dann können sich in Zukunft nur noch  „Gutverdiener“ den Bau von Eigenheimen leisten.

Man sollte es also den Bauherren überlassen, ob sie  sich diese Mehrkosten erlauben können  und wollen.

Genau aus diesen Gründen war man sich  Mehrheitlich im TUPV (Technik, Umwelt, Planung u. Verkehr)  darüber einig, dass beim Bau von Photovoltaikanlagen,  es auch zukünftig eine freiwillige  Entscheidung der  Bauherren bleiben müsse.

Umso mehr wollen wir zukünftig auf eine verbindliche Verpflichtung auf Beratung durch die Stadtwerke setzen.  Hier könne man den Bauherren alle sinnvollen Angebote wie Komplettlösungen, Pachtmodelle oder Tilgungszuschüsse  der KfW unterbreiten.  Ferner  können  weitere Faktoren, wie Hausanschlüsse, Ladeinfrastruktur, Förderprogramme u.a.  in einem Beratungsgespräch erörtert werden.

Wir setzen auch in Zukunft  auf die verantwortliche Freiwilligkeit des  mündigen Bürgers  und lehnen daher eine verpflichtende Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten auf städtischen Verkaufsgrundstücken ab.  Allerdings müsse   ein verpflichtendes Beratungsgespräch durch die Stadtwerke durchgeführt und dokumentiert  werden.