CDU Stadtverband Walldorf

Mobilitätswoche mit Verkehrsversuch „Fahrradstraße Kleinfeldweg“

Stellungnahme der CDU-Fraktion

Ohne jetzt auf den Ablauf der Mobilitätswoche vom 14.-20.06.2026 näher eingehen zu wollen, halten wir eine Fortführung der Fahrradstraße vom Mühlwegkreisel kommend an der Wieslocher Straße entlang bis zur neuerstellten „Querungshilfe“, Richtung Unterführung Kopernikusstrasse / Kleinfeldweg, ins Gewerbegebiet für zielführend und mit der dort angedachten Knotengestaltung für durchaus eine sinnvolle Maßnahme.

Stellungnahme der Fraktion von Uwe Lindner zur Fahrradstraße Kleinfeldweg | Bild: www.walldorf360.de; Portrait: BusseStellungnahme der Fraktion von Uwe Lindner zur Fahrradstraße Kleinfeldweg | Bild: www.walldorf360.de; Portrait: Busse

Auch wenn es sich nunmehr lediglich um einen Verkehrsversuch bzw. Testversuch handelt eine Fahrradstraße an der äußeren Erschließungsachse Kleinfeldweg in das Industriegebiet anzubinden, halten wir die sehr kurze Phase, sämtlicher durchzuführenden Maßnahmen plus Kommunikation in der Öffentlichkeit bis zum Start für viel zu gering bemessen und es ist daher richtig, die Gesamtmaßnahme mindestens drei, statt wie vorgesehen nur einen Monat durchzuführen.    

Wie bereits richtigerweise in der Vorstellung ausgeführt, sind für die Einrichtung einer Fahrradstraße in einem Gewerbegebiet besondere Anforderungen zu berücksichtigen.

Gerade bei Ein- und Ausfahrten in und aus einem Gewerbegebiet kommend, wie an der bezeichneten Stelle, muss meist mit einem höheren Aufkommen an Liefer-, Kunden und Beschäftigungsverkehr gerechnet werden.

Um endgültige Maßnahmen im Sinne einer Gestaltung der erforderlichen Fahrradstraße einzuleiten, sollte die tag/tägliche zu erwartende Fahrraddichte der einpendelten Beschäftigten bekannt sein.

Sicherlich dürfte zukünftig mit einer hohen Netzbedeutung für den Radverkehr z.B. als Verlauf einer Hauptradroute durch das Gewerbegebiet entstehen. Dies bedeutet aber auch eine untergeordnete Bedeutung für den dortigen Kfz-Verkehr, etwa auf Erschließungsstraßen mit Durchgangsverkehr.

Da es sich nach wie vor um ein Gewerbegebiet handelt, müssen weiterhin die Belange der betroffenen Gewerbetreibenden Berücksichtigung finden. Das heißt, bereits vor der Erstellung und dem dann erforderlichen Maßnahmenbündel für eine Fahrradstraße, müssen die Gewerbetreibenden kontaktiert und deren Meinung angehört werden.

Die planerischen und praktischen Voraussetzungen, damit eine Fahrradstraße in einem Gewerbegebiet überhaupt funktioniert, wurden in der Vorlage eingehend erläutert. Wichtig sind eine ausreichende Fahrbahnbreite, auch für den Begegnungsverkehr von Fahrrädern. Bei gleichzeitiger Kfz-Zulassung muss entsprechend mehr Fahrbahnbreite vorhanden sein. Weiterhin kann eine Begrenzung des Kfz-Verkehrs wie z.B. nur für „Anlieger oder Lieferverkehr“ erforderlich werden, um den Durchgangsverkehr zu vermeiden.  Weiterhin sind sichere Knotenpunkte, eine klar geregelte Vorfahrt und Markierungen mit Rot bzw. blau Einfärbungen und Beschilderungen sehr bedeutsam.

Weiterhin müssen die im Bestand vorhandenen Abstellmöglichkeiten von Kraftfahrzeugen im Kleinfeldweg ebenfalls mitgedacht und eingeplant werden. Ob tatsächlich eine Halbierung der neuen Stellplatzordnung ausreichend ist, halten wir zumindest für fraglich.

Bei all diesen erforderlichen Maßnahmen ist wie bereits ausgeführt, die Akzeptanz der betroffenen Gewerbetreibenden und deren Beschäftigten dringend erforderlich.

Obwohl der durchzuführende Verkehrsversuch einer Fahrradstraße im Kleinfeldweg unter den ausgeführten Voraussetzungen derzeit skeptisch gesehen werden, sollte die Fahrradstraße mit der verbundenen „RadKultur-Kampagne“, als wichtiger Begleitmoment für die Pendlerroute P1 zwischen Wiesloch und Walldorf sowie Richtung Schwetzingen genutzt werden, damit das insgesamt angestrebte überörtliche Radwegenetz erfolgreich wird. Um tatsächlich einen Erkenntnisgewinn aus dem Testversuch zu gewinnen, stimmen wir mehrheitlich in allen Punkten dem Verwaltungsvorschlag zu.


 

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