Spielplatz-Ablösesumme bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Der Änderung der Landesbauordung §9 und der Regelung einer Ablösesumme für Spielplatzflächen stehen wir positiv gegenüber. So viel vorab.
Stellungnahme der CDU-Fraktion von Katrin Siebold zur Spielplatz-Ablösesumme bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
Die vorgesehene Ablösesumme orientiert sich am durchschnittlichen Quadratmeterpreis, der in Walldorf üblich ist, sowie Pflege und Unterhalt für 50 Jahre. Sie stellt somit eine sachgerechte und nachvollziehbare Bemessungsgrundlage dar. Die Höhe der Zahlung steht für uns in einem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Vorteil, den der Bauherr durch den Verzicht auf die Bereitstellung eines privaten Spielplatzes erhält.
Die dadurch „gewonnene“ Fläche kann vom Bauherren effizienter genutzt werden – beispielsweise zur Optimierung der Gebäudeplanung oder zur Verbesserung anderer gemeinschaftlicher Flächen. Gerade in Zeiten knapper Bauflächen und steigender Baukosten ist diese Flexibilität ein wichtiger Faktor für eine wirtschaftlich tragfähige Wohnraumentwicklung.
Gleichzeitig verfügen wir in Walldorf bereits über eine hohe Dichte an qualitativ hochwertigen öffentlichen Spielplätzen. Diese sind gut verteilt, gut ausgestattet und werden von unserem Bauhof liebevoll gepflegt und unterhalten. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoller, finanzielle Mittel zu bündeln und in bestehende öffentliche Anlagen zu investieren, anstatt viele kleine, private Spielflächen zu schaffen, die oftmals weniger attraktiv und dadurch weniger intensiv genutzt werden.
Einzig allein der soziale Aspekt, der durch den Wegfall von Spielfläche direkt am Wohnhaus entsteht möchte ich als negativen Punkt hinweisen. Kleinere, in Wohnanlagen integrierte Spielflächen haben neben der reinen Spielfunktion auch eine soziale Bedeutung. Sie fördern Begegnung, Nachbarschaft und Integration. Diese Funktion kann durch weiter entfernt liegende Spielplätze nicht immer ersetzt werden.
Insgesamt sehen wir in der geplanten Änderung eine zeitgemäße Lösung, die sowohl die Interessen der Bauherren als auch die Bedürfnisse von Familien berücksichtigt.
Die CDU Fraktion nimmt somit die Änderung der LBO zur Kenntnis und stimmt dem Beschlussvorschlag zu.