CDU Stadtverband Walldorf

Änderung des Landesgaststättengesetzes

Stellungnahme der CDU-Fraktion

Brauchen wir das noch oder kann das weg?

Diese Frage wird derzeit in vielen Bereichen berechtigterweise gestellt. Zu lange gab es nur eine Richtung bei der Bürokratie, nämlich nach oben. Nun kommt Bewegung in die teils verstaubten Ansätze und Leitzordner. Aber ist das immer gut?

So auch beim neuen Landesgaststättengesetz.

Katrin Siebold zur Änderung des LandesgaststättengesetzesKatrin Siebold zur Änderung des Landesgaststättengesetzes

Das neue Gesetz zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und unsere Gastronomie leichter arbeitsfähig zu machen. Das bringt auf der einen Seite klare Vorteile: kürzere Verfahren, weniger Bürokratie. Für kleine Betriebe, Start-ups und saisonale Angebote kann das spürbar entlasten oder auch ermutigen den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

Gleichzeitig gibt es definitiv Grenzen und Risiken: Der Wegfall der Zuverlässigkeitsprüfung erhöht potenziell Sicherheits- und Jugendschutzrisiken. Ohne diese Eignungsüberprüfung können problematische Betreiber in den Markt gelangen, was Sicherheits-, Jugendschutz- und Vertrauensfragen in unserer Kommune berührt. Mögliche Schwachstellen können nicht mehr präventiv festgestellt werden, sondern fallen in der Regel erst nach einem Verstoß auf ,beziehungsweise können/müssen dann geahndet werden.  Eine neue Herausforderung für unsere Ämter und Ordnungshüter.

Fazit:

Der Bürokratieabbau und somit die Erleichterung der Eröffnung einer Gaststätte sei es dauerhaft oder saisonal ist sinnvoll, doch die Sicherheit darf nicht auf der Strecke bleiben. Mit klaren Kriterien, alternativen Kontrollen und guter Beratung seitens der Gaststättenbehörde bleibt Walldorf hoffentlich trotz Vereinfachung ein sicherer Gastgeber. Die vorgesehene Evaluierung nach 3 Jahren ist auf alle Fälle zu unterstützen.

Die CDU-Fraktion nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.