CDU Stadtverband Walldorf

Am 9. Juni wird ein neuer Gemeinderat gewählt

Stadtverwaltung mit Wahlen beschäftigt

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 23 auf Seite 7.

Die Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 23 druckfrisch aus dem Briefkasten | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Stadtverwaltung mit Wahlen beschäftigt Auszählung der Europawahl am Sonntag, Gemeinderatswahl am Montag Wegen der Vorbereitung und Auszäh- lung der Europawahl, der Kreistagswahl  und der Gemeinderatswahl steht die  Stadtverwaltung für den normalen Pub- likumsverkehr am Freitag, 7. Juni, ab 12  Uhr und am Montag, 10. Juni, ganztägig  nicht zur Verfügung. Alle Bürgerinnen  und Bürger sind aber herzlich eingela- den, im Rathaus dem Auszählgeschäft  beizuwohnen.  Da am Sonntag, 9. Juni, nicht nur  landesweit die Gemeinderäte gewählt  werden, sondern auch Europa- und  Kreistagswahl anstehen und die Euro- pawahl zwingend als Erstes direkt am  Wahlabend ausgezählt werden muss,  hat der Gemeindewahlausschuss in  einer Sitzung im April einstimmig  beschlossen, am Sonntagabend ab 18  Uhr nur die Europawahl auszuzählen.   Die beiden anderen Wahlen folgen am  Montag, 10. Juni: Zunächst wird dann  ab 8 Uhr die Gemeinderatswahl an  der Reihe sein, wobei damit gerechnet  wird, dass die Auszählung um die Mit- tagszeit abgeschlossen sein wird. Ab  etwa 14 Uhr soll sich die Auszählung  der Kreistagswahl anschließen, für die  weitere zwei bis drei Stunden veran- schlagt sind.  Am 9. Juni wird ein neuer Gemeinderat gewählt Kumulieren und panaschieren eine Besonderheit der Kommunalwahlen Am Sonntag, 9. Juni, finden in Baden- Württemberg gleich drei Wahlen pa- rallel statt: Europawahlen, Kreistags- wahlen und Gemeinderatswahlen.  Während bei der Europawahl jeder  Wahlberechtigte nur eine Stimme hat,  sieht es bei Gemeinderats- und Kreis- tagswahlen anders aus: Jeder Wähler  und jede Wählerin hat jeweils so viele  Stimmen, wie Mandatsträger zu wäh- len sind. Bei der Gemeinderatswahl in  Walldorf sind es 22, bei der Kreistags- wahl im Wahlkreis Walldorf-St. Leon- Rot fünf.  Bei den Kommunalwahlen gibt es  die Möglichkeit, auf dem Wahlzettel  zu kumulieren und panaschieren: Je  Kandidatin und Kandidat können zwi- schen einer und maximal drei Stim- men vergeben werden (kumulieren).  Auch ist es möglich, seine Stimmen  auf Kandidatinnen und Kandidaten  verschiedener Listen zu verteilen (pa- naschieren). Es ist zu beachten, dass  die Zahl der maximal zu vergebenden  Stimmen nicht überschritten werden  darf, sonst wird der Stimmzettel un- gültig.  Die Wahllokale sind am Wahltag zwi- schen 8 und 18 Uhr geöffnet. Dorthin  bringen die Wähler ihren Personalaus- weis oder Reisepass, ihren Stimmzettel  und ihre Wahlbenachrichtigung mit.  Wer am Wahltag nicht persönlich ins  Wahllokal gehen will oder kann, kann  per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.  Wahlberechtigt sind alle EU-Bürgerin- nen und EU-Bürger, die mindestens 16  Jahre alt sind und seit mindestens drei  Monaten ihren Hauptwohnsitz in der  Kommune haben, beziehungsweise im  Landkreis wohnen.