CDU Stadtverband Walldorf

Ausgangssperre für Katzen endet früher

Untere Naturschutzbehörde sieht keine wesentliche Gefährdung für Jungvögel mehr

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 32 auf Seite 5.

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 32 | Foto: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 32 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Die vom Rhein-Neckar-Kreis verfügte  „Ausgangssperre“ für Katzen im südli- chen Teil von Walldorf endet zwei Wo- chen früher. Hauskatzen darf laut einer  Mitteilung des Landratsamts schon ab  dem 15. August wieder Freigang gewährt  werden.  „Das ist eine gute Nachricht“, sagt der Wall- dorfer Bürgermeister Matthias Renschler.  „Ich freue mich sehr, dass die Behörde  hier angesichts der aktuellen Entwicklung  mit Augenmaß gehandelt hat.“ Selbstver- ständlich, so Renschler, bleibe es aber das  Ziel, „dass diese Allgemeinverfügung in  Zukunft nicht mehr notwendig wird“. Der  Bürgermeister hofft nach wie vor, dass die   Untere Naturschutzbehörde in den kom- menden Jahren bessere Lösungen findet,  um die kleine Haubenlerchen-Population  auf Walldorfer Gemarkung zu schützen. Zum Hintergrund: Um die vom Ausster- ben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu  schützen, hatte die Untere Naturschutzbe- hörde des Landratsamtes auf einem Teil der  Walldorfer Gemarkung eine Allgemeinver- fügung erlassen. Demnach ist der Freigang  von Katzen in einem Gebiet im südlichen  Teil der Stadt bis zum Jahr 2025 jeweils  vom 1. April bis einschließlich 31. August  durch die Halter zu unterbinden.  Bedingt durch die Wetterlage sind laut  Landratsamt aber das Brutgeschehen und  die Entwicklung der Jungvögel der Hau-  benlerche bereits so weit vorangeschritten,  dass in diesem Jahr gut zwei Wochen frü- her, als noch bei Erlass der Allgemeinver- fügung prognostiziert, keine wesentliche  Gefährdung der Jungvögel durch freilau- fende Katzen mehr zu erwarten ist. Die All- gemeinverfügung vom 14. Mai ist laut der  Mitteilung mit der Teiländerung allerdings  nicht aufgehoben. Sie gilt nach aktuellem  Stand bis zum Jahr 2025 weiter – jeweils  im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich  31. August.  Die Allgemeinverfügung und die Teilände- rung können auf der Homepage des Rhein- Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar- kreis.de/bekanntmachungen abgerufen  werden.