CDU Stadtverband Walldorf

Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises zur Haubenlerche

Die Stadt bleibt im Gespräch mit den Verantwortlichen

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 20 Seite 4.

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 20 als E-Paper | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 20 als E-Paper | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens Kriesel

Die Stadt Walldorf möchte hiermit darauf hinweisen, dass die Allgemeinverfügung zur Haubenlerche betreffend Walldorf- Süd, welche in der Rundschau Nummer 19 unter den öffentlichen Bekanntmachungen des Rhein-Neckar-Kreises veröffent- licht wurde, in keinerlei Zusammenhang mit der Stadtverwaltung steht. Es handelt sich hierbei um eine Allgemeinverfügung  des Rhein-Neckar-Kreises als untere Naturschutzbehörde, auf die die Stadt Walldorf keinen Einfluss hat. Die Allgemeinverfü- gung zur Haubenlerche bezeichnet Bürgermeister Matthias Renschler als „realitätsfremd“. Er sei nicht begeistert davon, „aber  uns sind als Stadt die Hände gebunden“, betont Bürgermeister Renschler. Er werde aber in jedem Fall das Gespräch mit den  Verantwortlichen beim Rhein-Neckar-Kreis suchen, um eine mildere Lösung für die betroffenen Katzenbesitzer zu finden.  Die Stadtverwaltung verweist bei weiteren Fragen zur Allgemeinverfügung zur Haubenlerche ausdrücklich auf das Landrats-  amt Rhein-Neckar-Kreis.