CDU Stadtverband Walldorf

Faunistische und floristische Kartierungen

Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16 Seite 9.

Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16

In Walldorf werden seit April bis Ende  November 2022 Kartierungen von Ar- ten und Lebensraumtypen der Fauna- Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie  weiteren Tieren und/oder Pflanzen  durchgeführt. Dabei wird die Stadt nicht flächende- ckend untersucht. Vielmehr erfolgen die  Untersuchungen auf wenigen Stichpro- benflächen, überwiegend im Außenbe- reich von Walldorf. Ziel ist es, langfristig  die Qualität von Lebensräumen bzw. das  Vorkommen und Bestandstrends von  Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag  der Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung  von Ergebnissen zu Grundstückseigen- tümerinnen und -eigentümern oder Be- wirtschaftenden findet bei der Erfassung  und Auswertung der Kartierungen nicht  statt. Es werden auch keine dauerhaften  Markierungen auf der Fläche vorgenom- men und keine neuen Schutzflächen ab- gegrenzt. Im Rahmen dieser Erhebungen  ist es den Kartierenden als Beauftragte  der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grund-  stücke ohne vorherige Anmeldung zu  betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die  Kartierenden betreten nur offene Land- schaft und Wald im Außenbereich bzw.  nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest  umzäunte Privatgärten werden ohne Zu- stimmung nicht betreten. Die von der  LUBW beauftragten Personen haben eine  Kartierbescheinigung, die sie im Gelän- de mit sich führen. Bei den Kartierungen  werden in jedem Fall die geltenden Vor- gaben zur Eindämmung der Ausbreitung  des Coronavirus eingehalten.