CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 5

Die Kellerdeckendämmung von bewohnten Bestandsgebäuden

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16 Seite 7.

Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 16

Die Dämmung der Kellerdecke führt  zu einer Erhöhung der Fußbodentem- peratur und trägt damit zur Besserung  des Wohnkomforts bei gleichzeitiger  Energieeinsparung bei. Die Wärme- dämmung kann dabei ohne größeren  technischen und finanziellen Aufwand  realisiert und auch gut in Eigenleistung  ausgeführt werden. Was fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert die nachträg- liche Dämmung bestehender Kellerde- cken von Gebäuden in Verbindung mit  einer Außenwanddämmung (das För- derprogramm zur Außenwanddämmung  wurde in der Walldorfer Rundschau Nr.  14 vorgestellt). Es werden bei Gebäuden  mit Baugenehmigung vor 1995 mit bis zu  drei Wohneinheiten 25 % der anrechen- baren Kosten gefördert, maximal 1.000 €.  Bei Gebäuden mit mehr als drei Wohn- einheiten erhöht sich der Förderbetrag  je weiterer Wohneinheit (ab 45 m²) um  jeweils 100 €. Anrechenbare Kosten sind  alle Kosten, die zur unmittelbaren Her- stellung einer Kellerdeckendämmung  notwendig sind. Wird die Maßnahme in Eigenleistung  ausgeführt, werden die anrechenbaren  Materialkosten mit maximal 50 % bezu- schusst. Eine Sonderregelung gilt für An- und  Umbauten. Die Stadt Walldorf fördert  in diesem Fall die Differenz der Materi- alkosten zwischen einer Dämmung nach   Gebäudeenergiegesetz (GEG) und einer  Dämmung gemäß den Förderrichtlinien  der Stadt Walldorf zu 50 %. Gibt es weitere Zuschläge? Es gibt die Möglichkeit an zwei weiteren  Förderzuschlägen zu partizipieren. Förderzuschlag Bauteil+: Der reguläre  Förderanteil von 25 % der anrechenbaren  Kosten kann sich stufenweise bis auf 31  % erhöhen. Wenn am Gebäude die Kel- lerdecke und die Außenwand vollständig  gedämmt werden, beträgt der Förderan- teil bereits 27 % für beide Sanierungs- maßnahmen. Förderzuschlag Natur+: Bei der Verwen- dung zertifizierter nachhaltiger Dämm- stoffe für die gesamte Kellerdeckendäm- mung erhöht sich der Förderhöchstbetrag  von 1.000 € auf 2.000 € für ein Wohnge- bäude. Welche Kriterien müssen erfüllt  werden? Gefördert werden Maßnahmen, die die  energetischen Anforderungen der städti- schen Förderrichtlinie erfüllen. Die Wär- medämmung muss dabei mindestens  einen Wärmedurchgangskoeffizienten  (U-Wert) von 0,25 W/(m²K) aufweisen.  Weitere Kriterien sind unter anderem  der Einsatz von allgemein anerkannten  marktüblichen Baustoffen, sowie die  Verwendung von FCKW-, FKW- und H- FCKW-freien Materialien.  Wie bekommt man einen Zuschuss? Grundstückseigentümer oder Wohnungs- eigentümergemeinschaften können einen  Antrag bei der Stadt Walldorf stellen. Bei  Eigentumswohnungen sind die Antrags- steller nur gemeinschaftlich antragsberech- tigt. Ebenfalls ist die Inanspruchnahme  eines kostenlosen KLiBA-Beratungsge- sprächs und die kostenlose Erstellung eines  Wärmepasses vorzunehmen. Beides kann  entfallen, wenn stattdessen ein Sanierungs- fahrplan vorlegt wird. Ein Energieausweis  ist nicht ausreichend. Der Antrag und die eingereichten För- derunterlagen werden geprüft und bei  Erfüllung der Förderbedingungen eine  Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass  eine Auftragsvergabe erst nach Zugang  der Bewilligung erfolgen darf. Eine För- derung ist ausgeschlossen, wenn ohne  schriftliche Zustimmung der Bewilli- gungsstelle mit der Sanierungsmaßnah- me begonnen wurde. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm finden Sie auf der Homepage der  Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie  nach unten zu den „Top Themen“. Dort  finden Sie den Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtlinie  und der Antrag zum Förderprogramm  Kellerdeckendämmung sind dort neben  weiteren Informationen ebenso verfüg- bar wie die Unterlagen zum Förderpro- gramm der Außenwanddämmung.