CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 4

Die Außenwanddämmung von bewohnten Bestandsgebäuden

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 14 Seite 7.

Die Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 14 als e-Paper | Screenshot von Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 14 als e-Paper | Screenshot von Dr. Clemens Kriesel

Bei der energetischen Sanierung von  Außenwänden mittels verbesserter  Dämmung kann der Wärmeschutz um  bis zu 90 % optimiert werden. Durch  diese Maßnahme erhöht sich die Wand- innentemperatur, wodurch potentielle  Bauschäden aufgrund von Tauwasser- ausfall und Schimmelbildung vermie- den werden und zugleich die Behag- lichkeit in den Räumen steigt.  Es kann von jährlichen Energieeinspa- rungen zwischen 70 und 200 Kilowatt- stunden Erdgas bzw. zwischen 7 und 20  Liter Heizöl pro Quadratmeter gedämm- ter Außenwand ausgegangen werden,  was einer Treibhausgasemissionsreduzie- rung von ca. 60 kg Kohlendioxid (CO2)  entspricht. Die Kosten für die Dämm- maßnahme amortisieren sich durch die  eingesparte Heizenergie und durch För- dermittel. Was fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert die nachträg- liche Dämmung bestehender Außenwän- de von Gebäuden mit Baugenehmigung  vor 1995. Es werden bei Gebäuden mit  bis zu drei Wohneinheiten 25 % der an- rechenbaren Kosten gefördert, maximal  4.000 €. Bei Gebäuden mit mehr als drei  Wohneinheiten erhöht sich der För- derbetrag je weiterer Wohneinheit (ab  45 m²) um jeweils 600 €. Anrechenbare  Kosten sind alle Kosten, die zur unmit- telbaren Herstellung einer Fassadendäm- mung notwendig sind, sowie alle Kosten  von Nebenarbeiten zur Anpassung an die  gedämmte Fassade.  Eine Sonderregelung gilt für An- und  Umbauten.  Die Stadt Walldorf fördert in diesem  Fall die Differenz der Materialkosten  zwischen einer Dämmung nach Gebäu- deenergiegesetz (GEG) und einer Däm- mung gemäß den Förderrichtlinien der  Stadt Walldorf zu 50 %. Gibt es weitere Zuschläge? Es gibt die Möglichkeit, von zwei weite- ren Förderzuschlägen zu profitieren. Förderzuschlag Bauteil+: Der reguläre  Förderanteil von 25 % der anrechenba- ren Kosten kann sich stufenweise bis auf  31 % erhöhen, wenn innerhalb von zwei  Jahren neben der Außenwanddämmung  auch die Gebäudebauteile Kellerdecke,  Dach und Fenster vollständig saniert  werden. Förderzuschlag Natur+: Bei der Verwen- dung zertifizierter nachhaltiger Dämm- stoffe für die gesamte Dachdämmung  erhöht sich der Förderhöchstbetrag von  4.000 € auf 8.000 € für ein Wohngebäude. Welche Kriterien müssen erfüllt  werden? Gefördert werden Maßnahmen, die die  energetischen Anforderungen der städti- schen Förderrichtlinie erfüllen. Die Wär- medämmung muss dabei mindestens  einen Wärmedurchgangskoeffizienten  (U-Wert) von 0,20 W/(m²K) aufweisen.  Weitere Kriterien sind die Verwendung  von FCKW-, FKW- und H-FCKW-freien  Materialien und der Einsatz von allge- mein anerkannten marktüblichen Bau- stoffen.  Wie bekommt man einen Zuschuss? Grundstückseigentümer oder Woh- nungseigentümergemeinschaften kön- nen einen Antrag bei der Stadt Walldorf  stellen. Bei Eigentumswohnungen sind  die Antragssteller nur gemeinschaftlich  antragsberechtigt. Ebenfalls ist die Inan- spruchnahme eines kostenlosen KLiBA- Beratungsgesprächs und die kostenlose  Erstellung eines Wärmepasses vorzuneh- men. Beides kann entfallen, wenn statt- dessen ein Sanierungsfahrplan vorlegt  wird. Ein Energieausweis ist nicht ausrei- chend. Der Antrag und die eingereichten För- derunterlagen werden geprüft und bei  Erfüllung der Förderbedingungen eine  Bewilligung ausgestellt. Wichtig ist, dass  eine Auftragsvergabe erst nach Zugang  der Bewilligung erfolgen darf. Eine För- derung ist ausgeschlossen, wenn ohne  schriftliche Zustimmung der Bewilli- gungsstelle mit der Sanierungsmaßnah- me begonnen wurde. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm finden Sie auf der Homepage der  Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie  nach unten zu den „Top Themen“. Dort  finden Sie den Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtlinie  zum Förderprogramm Sanierung eines  Gebäudes zum Effizienzhaus ist dort  ebenso verfügbar wie der Antrag zum  Förderprogramm. Serie „Umweltförderprogramme“  in der Rundschau In unserer Serie wollen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen die insgesamt 18 Umwelt-Förderprogramme der Stadt Wall- dorf nahebringen. Übersichtlich und verständlich möchten wir Sie darüber informieren, an welche Zielgruppe sich die  jeweiligen Förderprogramme richten, welchen Zweck sie erfüllen und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag wann und  wo gestellt werden kann. Denn: Mitmachen lohnt sich! Zum einen können Sie am Fördertopf der Stadt in Höhe von insge- samt 300.000 Euro partizipieren und durch Maßnahmen zur Energieeinsparung für Entlastung im Geldbeutel sorgen. Zum  anderen leisten Sie mit Ihrem Handeln einen wertvollen Beitrag zum aktiven Klima- und Umweltschutz in unserer Stadt.  Haben Sie keine Angst vor bürokratischen Hindernissen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung durch die Stadt. Ansprechpartner für die Umweltförderprogramme ist Alexander Engelhard. Kontaktdaten: alexander.engelhard@walldorf.de, Tel. 35-1231 www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramm