CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 3

Die Dachdämmung von bewohnten Bestandsgebäuden

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 12 Seite 5.

Walldorfer Rundschau Nr. 12 2022 im Briefkasten | Foto: Dr. Clemens KrieselWalldorfer Rundschau Nr. 12 2022 im Briefkasten | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Zu den wesentlichen Maßnahmen bei  der energetischen Sanierung von Ge- bäudeteilen gehört die Dachdämmung.  Häufig sind in Bestandsgebäuden  Dachflächen kaum bis wenig gedämmt,  wodurch in der kalten Jahreszeit der  Heizenergiebedarf steigt und sich  im Sommer die Raumtemperatur im  obersten Geschoss erheblich erhöht.  Durch eine verbesserte Dachdämmung  können große Einsparpotentiale reali- siert werden. Die günstigsten Zeitpunk- te für eine Dämmung sind geplante Re- novierungsarbeiten, Dachsanierungen  oder der Ausbau des Dachgeschosses  zu Wohnzwecken. Die Wärmeverlus- te der Dachflächen und obersten Ge- schossdecken können durch Auf-, Zwi- schen- oder Untersparrendämmung  bzw. durch Kombinationen hiervon um  bis zu 90 % reduziert werden, wobei  jährlich pro Quadratmeter Dachfläche  zwischen 30 und 150 Kilowattstunden  Erdgas bzw. zwischen 3 und 15 Liter  Heizöl sowie 45 kg Kohlendioxid (CO2)  eingespart werden können. Was fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert die nachträg- liche Dämmung bestehender Schrägdä- cher, Flachdächer und oberster Geschoss- decken von Gebäuden mit Baugenehmi- gung vor 1995. Es werden bei Gebäuden  mit bis zu drei Wohneinheiten 25 % der  anrechenbaren Kosten gefördert, maxi- mal 4.000 €. Bei Gebäuden mit mehr als  drei Wohneinheiten erhöht sich der För- derbetrag je weiterer Wohneinheit (ab  45 m²) um jeweils 600 €. Anrechenbare  Kosten sind alle Kosten, die zur unmittel- baren Herstellung einer Dachdämmung  notwendig sind, sowie alle Kosten von  Nebenarbeiten. Wird die Maßnahme in Eigenleistung  ausgeführt, werden die anrechenbaren  Materialkosten mit maximal 50 % bezu- schusst. Eine Sonderregelung gilt für An- und  Umbauten an Bestandsgebäuden. Die  Stadt Walldorf fördert in diesem Fall die  Differenz der Materialkosten zwischen  einer Dämmung nach Gebäudeener- giegesetz (GEG) und einer Dämmung  gemäß den Förderrichtlinien der Stadt  Walldorf zu 50 %. Gibt es weitere Zuschläge? Es gibt die Möglichkeit, von zwei weite- ren Förderzuschlägen zu profitieren.  Förderzuschlag Bauteil+: Der reguläre  Förderanteil von 25 % der anrechenba- ren Kosten kann sich stufenweise bis auf  31 % erhöhen, wenn innerhalb von zwei  Jahren neben der Dachdämmung auch  die Gebäudebauteile Außenwände, Kel- lerdecke und Fenster vollständig saniert  werden. Die Dämmung einzelner Fassa- den oder der Austausch einzelner Fenster  fallen nicht unter die Zuschlagsregel. Jede  Maßnahme muss für sich die Anforde- rungen der städtischen Förderprogram- me erfüllen. Die Zweijahresfrist beginnt  mit der Bewilligung der ersten Maß- nahme, wobei alle Maßnahmen inner- halb dieser Frist abgeschlossen sein müs- sen. Förderzuschlag Natur+: Bei der Verwen- dung zertifizierter nachhaltiger Dämm- stoffe für die gesamte Dachdämmung  erhöht sich der Förderhöchstbetrag von  4.000 € auf 8.000 € für ein Wohngebäude. Welche Kriterien müssen erfüllt  werden? Gefördert werden Maßnahmen, die die  energetischen Anforderungen der städti- schen Förderrichtlinie erfüllen. Die Wär- medämmung muss dabei mindestens  einen Wärmedurchgangskoeffizienten  (U-Wert) von 0,14 W/(m²K) aufwei- sen. Weitere Kriterien sind der Einsatz  von allgemein anerkannten marktübli- chen Baustoffen und die Verwendung von  FCKW-, FKW- und H-FCKW-freien Ma- terialien.  Wie bekommt man einen Zuschuss? Grundstückseigentümer oder Wohnungs- eigentümergemeinschaften können einen  Antrag bei der Stadt Walldorf stellen. Bei Ei- gentumswohnungen sind die Antragsstel- ler nur gemeinschaftlich antragsberechtigt.  In diesem Fall ist den Antragsunterlagen  der Beschluss der Eigentümerversamm- lung über die geplante Durchführung der  Maßnahme beizufügen. Der Antrag und  die eingereichten Förderunterlagen wer- den geprüft und bei Erfüllung der Förder- bedingungen eine Bewilligung ausgestellt.  Wichtig ist, dass eine Auftragsvergabe erst  nach Zugang der Bewilligung erfolgen darf.  Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn  ohne schriftliche Zustimmung der Bewilli- gungsstelle mit der Sanierungsmaßnahme  begonnen wurde. Als weitere Fördervor- aussetzung sind die Inanspruchnahme ei- nes kostenlosen KliBA-Beratungsgesprächs  und die kostenlose Erstellung eines Wär- mepasses vorzunehmen. Beides kann ent- fallen, wenn stattdessen ein Sanierungs- fahrplan vorlegt wird. Ein Energieausweis  ist nicht ausreichend. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm finden Sie auf der Homepage der  Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie  nach unten zu den „Top-Themen“. Dort  finden Sie den Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtlinie  zum Förderprogramm Dachdämmung  ist dort ebenso verfügbar wie der Antrag  zum Förderprogramm.  Serie „Umweltförderprogramme“  in der Rundschau In unserer Serie wollen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen die insgesamt  18 Umwelt-Förderprogramme der Stadt Walldorf nahebringen. Übersichtlich  und verständlich möchten wir Sie darüber informieren, an welche Zielgruppe  sich die jeweiligen Förderprogramme richten, welchen Zweck sie erfüllen und  unter welchen Voraussetzungen ein Antrag wann und wo gestellt werden kann.  Denn: Mitmachen lohnt sich! Zum einen können Sie am Fördertopf der Stadt  in Höhe von insgesamt 300.000 Euro partizipieren und durch Maßnahmen zur  Energieeinsparung für Entlastung im Geldbeutel sorgen. Zum anderen leisten  Sie mit Ihrem Handeln einen wertvollen Beitrag zum aktiven Klima- und Um- weltschutz in unserer Stadt. Haben Sie keine Angst vor bürokratischen Hinder- nissen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung durch die Stadt. Ansprechpartner für die Umweltförderprogramme ist Alexander Engelhard. Kontaktdaten: alexander.engelhard@walldorf.de,  Tel. 35-1231 www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramme