CDU Stadtverband Walldorf

Walldorfer Umweltförderprogramme Teil 1

Wohngebäude-Neubau mit Effizienzhausstandard 40 Plus

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2022 Nr. 08 Seite 3.

Die Walldorfer Rundschau Nr 8. 2022 | Foto: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau Nr 8. 2022 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Im vergangenen Jahr hat der Gemein- derat die Aufnahme von zwei neuen  Förderprogrammen beschlossen. Eines  davon ist die Förderrichtlinie der Stadt  Walldorf zur Errichtung eines Effizi- enzhaus 40 Plus, die am 01.01.2022 in  Kraft trat. Diese Förderrichtlinie ist bis  zum 31.12.2023 befristet. Das Effizienzhaus 40 Plus Das Effizienzhaus steht zunächst ein- mal für einen energetischen Standard für  Wohngebäude. Darüber hinaus gibt es die  Effizienzhaus-Stufen, 40 und 55, mit de- nen ein besonders energiesparender Bau-  und Sanierungsstandard angegeben wird.  Grundsätzlich gilt: Je kleiner die Kennzahl  einer Effizienzhaus-Stufe ist, desto weni- ger Energie wird bei einer Immobilie ver- braucht. In Anbetracht steigender Ener- giepreise lohnt es sich, auf eine Bauweise  zu setzen, die einen vergleichsweise gerin- gen Energieverbrauch zur Folge hat. Mit  einem Effizienzhaus 40 Plus ist nicht nur  sichergestellt, dass der Energiebedarf sehr  gering ist; über ein Jahr gesehen produ- ziert dieses Gebäude zudem mehr Strom,  als für Beheizung und Warmwasserberei- tung verbraucht wird. Wie fördert die Stadt? Die Stadt Walldorf fördert mit dieser  Richtlinie die Errichtung von eigenge- nutzten Effizienzhäusern 40 Plus mit  einem zinslosen Darlehen in Höhe von  20.000 Euro oder alternativ mit einem  Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro (für  ein Einfamilienhaus). Die Stadt fördert  unabhängig von der Gewährung weiterer  Fördermittel durch einen Drittanbieter  wie etwa Bund oder Land. Welche Kriterien müssen erfüllt werden? Für die Förderung der Stadt Walldorf  müssen die in der Bundesförderung für  effiziente Gebäude (BEG) festgelegten  Kriterien erfüllt werden. Insbesondere  darf der Primärenergiebedarf nur 40 Pro- zent eines Neubaus betragen. Darüber  hinaus müssen pro Wohneinheit min- destens 500 kWh zuzüglich 10 kWh pro  Quadratmeter Gebäudenutzfläche Strom  erzeugt werden. Bei einem Effizienzhaus  40 Plus mit 160 Quadratmetern Wohn- fläche entspricht dies einer Photovoltaik- Anlage von 10 bis 12 Quadratmetern. Wie bekommt man einen Zuschuss? Grundstückseigentümer oder sonsti- ge dinglich Verfügungsberechtigte (z.B.  Erbbauberechtigte) sowie Wohnungsei- gentümer können bei der Stadt Walldorf  einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass der Antrag vor Baube- ginn bzw. Auftragsvergabe gestellt wer- den muss. Der Antrag und die eingereich- ten Unterlagen werden geprüft und bei  Einhaltung der Förderbedingungen eine  Bewilligung ausgestellt. Eine Förderung  ist ausgeschlossen, wenn ohne schriftli- che Zustimmung der Bewilligungsstelle  mit dem Bau begonnen wurde. Welche Unterlagen müssen eingereicht  werden? Neben dem Antragsformular benötigen  wir eine Baubeschreibung unter Angabe  der Baustoffe und eine Kopie der „Bestä- tigung zum Antrag (BzA)“ des Energie- effizienz-Experten für den KfW-Antrag. Nach Fertigstellung des Effizienzhauses  benötigen wir eine Kopie der „Bestäti- gung nach Durchführung“ (BnD) des  Energieeffizienz-Experten für den KfW- Antrag, eine Kopie des Auszahlungs- bescheides der KfW, den Nachweis des  Blower-Door-Tests und ein Foto des fer- tiggestellten Gebäudes. Gibt es weitere Zuschüsse? Ja, die gibt es. Unabhängig von der För- dervariante (Darlehen oder Zuschuss)  können Sie einen Förderzuschlag Er- neuerbare Energien sowie einen Förder- zuschlag Natur+ erhalten. Der Förderzuschlag Erneuerbare Energi- en in Höhe von 2.000 Euro wird gewährt,  wenn in einem Gebäude Erneuerbare  Energien zur Beheizung und Warmwas- serbereitung eingesetzt werden. Voraus- setzung ist, dass der gesamte Wärmebedarf  vollständig über erneuerbare Energien  gedeckt wird. Strom ist nur anrechenbar,  wenn dieser auf dem oder am eigenen Ge- bäude erzeugt wird und den Strombedarf  zur Wärmeerzeugung vollständig deckt.  Der Förderzuschlag Natur+ in Höhe  von 9.000 Euro wird bei der Verwendung  nachhaltiger Dämmstoffe gewährt. Dabei  müssen die Dämmstoffe ein natureplus- Zertifikat oder ein Zertifikat des Instituts  für Baubiologie Rosenheim (IBR) besitzen.  Voraussetzung ist auch die Verwendung  der nachhaltigen Dämmstoffe für das ge- samte Gebäude. Nachhaltige Dämmstoffe,  die nur bei Einzelbauteilen, z.B. bei der  Dachdämmung, eingesetzt wurden, wer- den nicht gefördert. Wo gibt es weitere Infos? Weitere Informationen zum Förderpro- gramm finden Sie auf der Homepage der  Stadt unter www.walldorf.de. Scrollen Sie  nach unten zu den „Top Themen“. Dort  finden Sie den Link zu den Umweltför- derprogrammen der Stadt. Die Richtli- nie zum Förderprogramm Effizienzhaus  40 Plus ist dort ebenso verfügbar wie der  Antrag zum Förderprogramm.  Unter https://um.baden-wuerttemberg. de/ stellt das Ministerium für Umwelt,  Klima und Energiewirtschaft Baden- Württemberg zahlreiche Informationen  zum Thema Energieeffizienz zur Verfü- gung. Diese finden Sie unter der Rubrik  „Energie“.  Walldorfer Umweltförderprogramme  Neue Serie in der Rundschau In unserer neuen Serie wollen wir Ihnen in regelmäßigen Abständen die ins- gesamt 18 Umwelt-Förderprogramme der Stadt Walldorf nahebringen. Ãœber- sichtlich und verständlich möchten wir Sie darüber informieren, an welche  Zielgruppe sich die jeweiligen Förderprogramme richten, welchen Zweck sie  erfüllen und unter welchen Voraussetzungen ein Antrag wann und wo gestellt  werden kann. Denn: Mitmachen lohnt sich! Zum einen können Sie am Förder- topf der Stadt in Höhe von insgesamt 300.000 Euro partizipieren und durch  Maßnahmen zur Energieeinsparung für Entlastung im Geldbeutel sorgen. Zum  anderen leisten Sie mit Ihrem Handeln einen wertvollen Beitrag zum aktiven  Klima- und Umweltschutz in unserer Stadt. Haben Sie keine Angst vor büro- kratischen Hindernissen. Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung durch  die Stadt. Ansprechpartner für die Umweltförderprogramme ist Alexander Engelhard. Kontaktdaten: alexander.engelhard@walldorf.de, Tel. 35-1231 www.walldorf.de/nachhaltigkeit/umweltfoerderprogramme