CDU Stadtverband Walldorf

Abfallgebühren bleiben stabil

: Kreistag stimmt Abfallwirtschafts- satzung und Abfallgebühren für 2022 und 2023 zu | Heiße Asche ist brandgefährlich

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2021 Nr. 51-52 Seite 11.

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 51 / 2021 |Foto: Dr. Clemens KrieselMotivbild Walldorfer Rundschau Nr. 51 / 2021 |Foto: Dr. Clemens Kriesel

Abfallgebühren bleiben stabil: Kreistag stimmt Abfallwirtschafts- satzung und Abfallgebühren für 2022 und 2023 zu Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sit- zung am Dienstag, den 14. Dezember  2021, der Neufassung der Satzung über  die Vermeidung, Verwertung und Be- seitigung von Abfällen, also die Abfall- wirtschaftssatzung für den Rhein-Ne- ckar-Kreis, sowie den Abfallgebühren  für 2022 und 2023 zugestimmt und den  Verwaltungsrat der AVR Kommunal  AöR angewiesen, die Abfallwirtschafts- satzung zu erlassen und die Abfallge- bühren festzusetzen. Im Anschluss an  die Kreistagssitzung hat der Verwal- tungsrat in einer öffentlichen Sitzung  die Abfallwirtschaftssatzung erlassen  und die Abfallgebühren festgesetzt. Die wichtigste Nachricht für die Krei- seinwohnerinnen und Kreiseinwohner  ist eine gute: Die Abfallgebühren bleiben  unverändert. Lediglich die Gebühren für  die Anlieferungen von Erdaushub, as- besthaltigen Abfällen und Mineralfaser- abfällen werden angepasst. Die nächste gute Neuigkeit betrifft die  Grüne Tonne plus, denn ab dem 1. Janu- ar 2022 wird das Mehrvolumen für die  Grüne Tonne plus nicht mehr gebühren- pflichtig sein. Somit kann das Volumen  der Grünen Tonne plus dem individuel- len Bedarf gebührenfrei angepasst wer-  den. Damit reagiert die AVR Kommunal  AöR auf die Auswirkungen der Corona- Pandemie, durch die sich das Abfallauf- kommen und vor allem die Abfallströme  deutlich verändert haben. „Das veränderte Konsumverhalten der  Bürgerinnen und Bürger mit einer deut- lich gewachsenen Zahl an Onlinebestel- lungen führt seit Beginn der Pandemie  zu einem enormen Anfall von Karto- nagen bei privaten Haushalten. Daraus  resultierend, nahmen auch die Beistel- lungen neben den Abfallbehältern, ins- besondere bei der Grünen Tonne plus,  deutlich zu. Diese Beistellungen führen  zu erschwerten Arbeitsbedingungen für  unsere Müllwerker – durch zusätzliches  Tragen, Heben und Abräumen der ne-  ben den Behältern abgestellten Abfälle“,  so Katja Deschner, Vorständin der AVR  Kommunal AöR. Die AVR geht davon aus, dass sich das  Aufkommen an Kartonagen auch nach  der Pandemie nicht wieder verringern  wird. Um der Entwicklung der verän- derten Abfallströme Rechnung zu tra- gen, hat sie die abfallwirtschaftliche  Konzeption weiterentwickelt. Künftig  sollen die Bürgerinnen und Bürger des  Rhein-Neckar-Kreises die Möglichkeit  erhalten, sich gebührenfrei zusätzliches  Behältervolumen der Grünen Tonne  plus zu bestellen. „Damit soll allen ein  ausreichendes Behältervolumen zur Ver- fügung stehen und dadurch ein Anreiz  geschaffen werden, auf Beistellungen zu  verzichten. Gleichzeitig können die Er- schwernisse für unsere Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter der Logistik minimiert  und die Arbeitsbedingungen verbessert  werden“, betont Katja Deschner. Bei Bedarf kann zusätzliches Behälter- volumen direkt bei der AVR Kommunal  AöR bestellt werden, per E-Mail: haushalt@avr-kommunal.de Telefon: 07261 931-202 Online: http://www.avr-kommunal.de/ online-service/behaelter-umbestellen   Foto: AVR  AVR Kommunal informiert: Heiße Asche ist brandgefährlich Nur völlig abgekühlte Asche und Kohle aus Öfen und Kaminen gehören in den Restmüll Egal ob im Sommer beim gemütlichen  Grillen oder aktuell in der kalten Jahres- zeit am wärmenden Kamin: Auf die kor- rekte und sichere Entsorgung von Asche-  und Kohleresten sollte stets besonderer  Wert gelegt werden. Denn glühende Ab- fälle können Mülltonnen „verschmoren“  lassen und im schlimmsten Fall sogar  Abfuhrfahrzeuge in Brand setzen. Wer  bei der Entsorgung von Asche- und Koh- leresten zu sorglos vorgeht, gefährdet   nicht nur die Umwelt, sondern auch sich  selbst und seine Mitmenschen. „Feuer im Abfuhrfahrzeug!“ Diese Mel- dung ist bei der Einsatzlogistik der AVR  Kommunal AöR leider keine Seltenheit.  Regelmäßig müssen die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter der AVR Kom- munal die Einsatzkräfte der Feuerwehr  verständigen, weil sich im Inneren eines  Abfuhrfahrzeugs ein Brand entfacht hat.  Der häufigste Grund: glühende Abfälle,  wie Kaminasche, Kohlereste oder auch  Zigarettenkippen. Darüber hinaus errei- chen die AVR Kommunal AöR beinahe  wöchentlich Anrufe von Bürgerinnen  und Bürgern wegen brennender und zer- störter Abfallbehälter. Und auch hier lie- gen die Ursachen auf der Hand. Dabei sollte man sich nicht davon täu- schen lassen, dass Asche und Kohle aus  dem Ofen oder dem Kamin von außen  vermeintlich erkaltet aussehen, sondern  stets auf Nummer sicher gehen. „Bis zu  drei Tage lang können sich im Inneren  noch Glutnester befinden, die heiß genug  sind, um im Abfallbehälter oder später im  Abfuhrfahrzeug ein Feuer zu entfachen“,  erklärt Gerhard Barthel, Bereichsleiter   Entsorgungslogistik. „Und das bedeutet  Lebensgefahr für Müllwerker, Anwohner  und Passanten. Der AVR Kommunal ent- steht außerdem ein finanzieller Schaden in  beträchtlicher Höhe und die beschädigten  Fahrzeuge können aufgrund des großen  Reparaturaufwands zeitweise nicht mehr  zur Abfuhr eingesetzt werden.“ Asche- und Kohlereste dürfen deshalb  niemals direkt in die Mülltonne, sondern  müssen erst einige Tage lang in einem  feuerfesten Metallbehälter mit Deckel  abkühlen. Dabei sollte darauf geachtet  werden, dass sich der Behälter nicht in  unmittelbarer Nähe brennbarer Materi- alien befindet. Vor der Entsorgung bitte  prüfen, ob die Kohle tatsächlich kalt ist  und keine Glutnester mehr vorhanden  sind. Wenn es mal schnell gehen muss,  kann die Asche mit Wasser vorsichtig ab- gekühlt werden. Um zusätzliche Staubbelastungen zu ver- hindern, sollte die kalte Asche in einem  Beutel oder in einer Papiertüte verpackt  in die Restmülltonne – und nur in die  Restmülltonne – gegeben werden. So- wohl die Grüne Tonne plus als auch die  BioEnergieTonne sind tabu.