CDU Stadtverband Walldorf

Förderung der Nutzung von Stoffwindeln

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2021 Nr. 49 Seite 13 bis 15.

Motivbild Walldorfer Rundschau Nr. 49 / 2021 | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens KrieselMotivbild Walldorfer Rundschau Nr. 49 / 2021 | Bildschirmabgriff: Dr. Clemens Kriesel

PRÄAMBEL Die Nutzung von Einwegwindeln für Kinder und auch Erwachsene  mit entsprechendem Handikap verursacht jährlich große Mengen  Müll, die wegen des Materialmixes, aus dem die Windeln bestehen,  über den Restmüll entsorgt werden müssen. Primäres Ziel muss es  sein, die Umwelt zu schonen und verträglichere Weg zu suchen, die  Mensch und Natur in ein gutes Miteinander setzen. Bereits im Jahr 1996 hat der Gemeinderat der Stadt Walldorf ent- schieden, die Nutzung von Stoffwindeln aus ökologischen Gründen  zu unterstützen und einen einmaligen Zuschuss für die Nutzung  von Mehrwegwindeln oder des Windeldienstes (ein Leasingan- gebot für Stoffwindeln) zu gewähren. Dieser von Nachhaltigkeit  geprägte Gedanke soll mit neuen Fördermöglichkeiten weiterent- wickelt werden und Eltern ebenso wie inkontinente Erwachsene  zur Verwendung von Mehrwegwindeln animieren. Vor diesem  Hintergrund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 28.09.2021  die nachstehende Richtlinie beschlossen.  § 1 Berechtigter Personenkreis Antragsberechtigt sind 1. Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern. Als Nachweis der  Berechtigung ist die Geburtsurkunde vorzulegen. 2. Eltern von inkontinenten, pflegebedürftigen Kindern und  Jugendlichen; als Nachweis dient ein entsprechendes ärztliches  Attest. 3. inkontinente, pflegebedürftige Erwachsene; als Nachweis dient  ein entsprechendes ärztliches Attest. § 2 Förderumfang 1. Der Umfang der Förderung ist wie folgt gestaffelt. 2. Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern erhalten für die  Anschaffung eines Starterpakets eine Zuwendung in Höhe von  150 €. Beim Kauf eines gebrauchten Starterpaketes wird der  Rechnungsbetrag bis zu 150 € erstattet.  Der Rechnungsbeleg  ist vorzulegen. 3. Eltern von Kleinkindern erhalten ab dem vollendeten ersten  bis zum vollendeten dritten Lebensjahr für die Anschaffung  von Ersatzwindeln und den weiteren Bedarf einen Zuschuss  von je 50 €/Jahr. Beim Kauf von gebrauchten Waren wird der  Rechnungsbetrag bis zu 50 €/Jahr erstattet. Der Rechnungsbe- leg ist vorzulegen.

4. Eltern von inkontinenten, pflegebedürftigen Kindern und  Jugendlichen, die zur Nutzung von Mehrwegwindeln wech- seln, erhalten für die Anschaffung eines Starterpakets 150 €.  Sie erhalten darüber hinaus ab dem vollendeten ersten bis  zum vollendeten dritten Lebensjahr für die Anschaffung von  Ersatzwindeln und den weiteren Bedarf einen Zuschuss von je  50 €/Jahr.   5. Inkontinente, pflegebedürftige Erwachsene erhalten für die  Nutzung von Mehrwegwindeln eine einmalige Pauschale von  150 €. Darüber hinaus erhalten sie für die laufende Beschaffung  einen Zuschuss von je 50 €/Jahr. 6. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung  der jeweiligen Haushaltsmittel durch den Gemeinderat. Auf die  Gewährung der Mittel besteht – auch bei Vorliegen der Vor- aussetzungen – kein Rechtsanspruch. Die getätigten Ausgaben  sind durch Belege nachzuweisen. § 3 Inkrafttreten Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft und  ersetzt das Zuschussprogramm aus dem Jahr 1996.

Antragsformular