CDU Stadtverband Walldorf

Erst räumen, dann streuen

Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 49 auf Seite 3

 

Die Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 49 als E-paper | BildschirmabgriffDie Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 49 als E-paper | Bildschirmabgriff

Erst räumen, dann streuen Räum- und Streupflicht für Straßenanlieger Der Fachbereich Ordnung und Umwelt der Stadt Walldorf erinnert alle Straßenanlieger an ihre Räum- und Streupflicht: Mit der Räum- und Streupflichtsatzung ist den Straßenanliegern die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege, gemeinsamen Rad- und Gehwege sowie Fußwege auferlegt. Straßenanlieger ist, wer Eigentümer oder Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von bebauten oder unbebauten Grundstücken ist, die an der Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt beziehungsweise einen Zugang haben.