CDU Stadtverband Walldorf

Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Walldorf

Aus der CDU Fraktion

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 46 auf Seite 18

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Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Walldorf Die Hauptsatzung regelt die Zuständigkeiten und Kompetenzen einer Kommune im Innenverhältnis. Im Wesentlichen werden hier seit 1990 die finanziellen Grenzen und Zuständigkeiten festgelegt, für die auf der einen Seite der Gemeinderat, seine beschließenden Ausschüsse und auf der anderen Seite der Bürgermeister als Vertreter der Stadtverwaltung zuständig ist.