CDU Stadtverband Walldorf

Stellungnahme zur Bereitstellung von Mitarbeiterwohnungen

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2024 Nr. 18 auf Seite 17 und 18.

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Die Bereitstellung von Mit- arbeiterwohnungen in einer  Kommune kann eine effektive  Maßnahme sein, um dem Fach- kräftemangel entgegenzuwir- ken und qualifizierte Arbeits- kräfte anzulocken. Aus diesem Grunde entstand  die Intention im Gemeinderat  und in der Verwaltung, ver- stärkt Wohn-Objekte in Wall- dorf aufzukaufen. So wurden in  den vergangenen Jahren mehre- re Millionen in solche Wohnob- jekte investiert. Bereits jetzt haben wir zu weni- ge Erziehungskräfte in den  Kitas und Pflegekräfte werden,  nicht erst jetzt, sondern zukünf- tig, insbesondere nach Fertigstellung des neuen Pflegeheimes,  bereits im Vorfeld händeringend gesucht werden. Es ist wichtig, sowohl jüngeren als auch älteren Bewerbern die  Möglichkeit zu geben, in diesen Wohnungen zu leben, da beide  Altersgruppen einen wichtigen Beitrag zur Arbeitswelt leisten. Jün- gere Mitarbeiter könnten von der Nähe zum Arbeitsplatz und den  günstigen Mietkonditionen profitieren, während ältere Mitarbeiter  möglicherweise die Sicherheit und den Komfort schätzen, den  Mitarbeiterwohnungen bieten. Für bereits beschäftigte Mitarbeiter könnte die Möglichkeit, in Mit- arbeiterwohnungen zu leben, attraktiv sein, da dies ihre Bindung  an die Kommune stärken und ihre Zufriedenheit am Arbeitsplatz  erhöhen. Interessant dürften gerade für zukünftige junge Mitarbei- ter und Auszubildende kleinere Wohneinheiten, eventuell auch für  Wohngemeinschaften, sein, wie sie in der Hauptstraße 11 bereits  angedacht worden waren. Hier müsste geprüft werden, welche  Bestandsimmobilien dafür geeignet sind. Gerade die zunehmende  Wohnraumknappheit und die steigenden Mieten werden durch  die Bereitstellung von Mitarbeiterwohnungen ein entscheidender  Anreizpunkt bei einer zukünftigen Bewerbung sein. Da Mietverträge langfristig geschlossen werden, besteht die Prob- lematik nach unserer Auffassung im Abschluss des für beide Seiten  geltenden und geschlossenen Mietvertrags. Auch wenn zur Vermietungsthematik in Bezug auf Mietvertragsge- staltung eine ausführliche Vorberatung stattgefunden hat, können  wir mit den getroffenen Aussagen hierzu nicht zufrieden sein. Da  wir nicht jedes Jahr Wohnobjekte in vielfacher Millionenhöhe für  Mitarbeiter aufkaufen und bereitstellen können, kommt gerade  den geschlossenen Mietverträgen zwischen Kommune und Mitar- beiter eine ganz besondere Bedeutung zu. Wie sieht die vertragliche Ausgestaltung der Wohnraumüber- lassung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus? Braucht  es dafür zwei separate Verträge oder genügt eine entsprechende  Regelung direkt im Arbeitsvertrag? Wie sieht es mit der Auflage  von Sperrfristen in Mietverträgen aus? Und vor allem: Was passiert  mit der Wohnung, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Wie die Antworten auf diese Fragen ausfallen, hängt maßgeblich  davon ab, ob es sich um eine sogenannte Werkmiet- oder um eine  Werkdienstwohnung handelt. Weiterhin sollte auch geprüft werden, wie Mietverträge in soge- nannten Wohnheimen wie zum Beispiel in der Uniklinik oder auch  Studentenwohnheimen ausgekleidet sind und können dies bei uns  Anwendung finden?


 

Hier bitten wir die Verwaltung, genau zu prüfen, welche Art Miet- vertrag letztendlich mit den zukünftigen Mitarbeitern geschlossen  werden kann. Es muss bei zukünftigen Vermietungen darum gehen, dass in erster  Linie neue Fachkräfte gewonnen werden. Wenn man so viel Geld für zukünftige Mitarbeiterwohnungen wie  unsere Kommune in die Hand nimmt, dann geht es nicht darum,  taktischen Leerstand zu vermeiden, sondern tatsächlich um die  Gewinnung von den so wichtigen Mitarbeitern, die in der Zukunft  erforderlich sein werden. Es geht um pragmatisches Vorgehen bei  der Vergabe von Mieteinheiten, um die gesteckten Ziele des Fach- kräftemangels mit Mietangeboten entsprechend entgegenzuwirken. Abschließend halten wir die vorgeschlagene Rangfolge für zukünfti- ge Vermietungen zwar für richtig, es kann aber nicht darum gehen,  bereits gut bezahlte Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die bereits über  eine Wohnung verfügen, mit günstigem Wohnraum zu versorgen. Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Verwaltungsvor- schlag zu. Uwe Lindner, CDU-Fraktion