CDU Stadtverband Walldorf

Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt

Stellungnahme zum SPD-Antrag

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2023 Nr. 35 auf Seite 12.

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Stellungnahme zum SPD-Antrag – Gebiet mit angespanntem  Wohnungsmarkt Zum Thema Aktualisierung  der Verordnung der Landes- regierung zur Bestimmung  der Gebiete mit angespanntem  Wohnungsmarkt nach §201a  des BauGB vom 19. Juli 2022  beraten wir heute über einen  Antrag der SPD-Fraktion,  obwohl wir somit – wie in der  Vorlage ausgeführt – auch wie- der unseren eigenen Antrag aus  dem vergangenen Jahr in Erin- nerung rufen. Damals wurde  unserem Anliegen insofern ent- sprochen, als dass die Verwal- tung größtenteils ihre Sicht auf die Neuregelungen rund um das  Baulandmobilisierungsgesetz dargelegt hat. Bereits in diesem Zusammenhang haben wir die für Walldorf  herangezogene Datengrundlage zur Ermittlung der entsprechen- den Geltungsbereiche als nicht aktuell beziehungsweise veraltet  angesehen. Insofern pflichten wir der SPD-Fraktion im Sinne  Ihres Antrages uneingeschränkt bei, auf die Aufnahme Walldorfs  in die entsprechende Gebietskulisse hinzuwirken. Konkret geht  die Verwaltung auf Teilaspekte der baurechtlichen Konsequenzen  und Gestaltungsmöglichkeiten in Folge der Aufnahme ein. Ob  und wie weit wir beispielsweise das erweiterte Vorkaufsrecht oder  das erweiterte Baugebot zur Anwendung bringen wollen, steht auf  einem anderen Blatt und wäre natürlich Teil weiterer Beschlussfas- sungen. Die Möglichkeit hierzu aber verstreichen zu lassen, wäre  in jedem Fall fahrlässig. Unter Aktualisierung der entsprechenden  Daten wäre es unserer Meinung nach gut möglich, per Definition  zu einer Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt zu werden,  in der Praxis sind wir dies bereits längst. Betrachten wir die Kri- terien im Einzelnen, so erfüllt unsere Stadt die Teilanforderungen  in den Bereichen Versorgung der Neubürger 2013 bis 2018 und  die Warmmietbelastungsquote nicht. Es lohnt allemal im Interesse  unserer Bevölkerung, die Aufnahme in die Liste der entsprechen- den Gemeinden anzustreben. Sicher nicht als positives Merkmal  unserer Stadt, jedoch gegebenenfalls als zwingende Voraussetzung  für die Anwendung städtebaulicher Instrumente aus einem erwei- terten Werkzeugkasten. Nicht nur die Verwaltung, auch der heute  antragstellende Kollege Zuber hat vor den Befreiungsmöglichkei- ten von den Grundzügen der Planung gewarnt, jedoch sehen wir  in der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum eine so hohe  Dringlichkeit, dass wir einerseits dem SPD-Antrag zustimmen und  unsererseits gerne daran mitwirken, das zugehörige Anliegen an  die Landespolitik zu adressieren. Mathias Pütz, CDU-Fraktion