CDU Stadtverband Walldorf

Allgemeinverfügung gilt wieder ab 1. April

Landratsamt informiert über Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche

Artikel in der Walldorfer Rundschau 2023 Nr. 7 auf Seite 10f

Die Walldorfer Rundschau 2023 Nr. 7 | Foto: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau 2023 Nr. 7 | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Allgemeinverfügung gilt wieder ab 1. April Landratsamt informiert über Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert mit einer Pressemitteilung, dass ab dem 1. April wieder die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche im Baugebiet Walldorf-Süd gilt. Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein- Neckar-Kreis am 14. Mai 2022 auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 1. April 2023 wieder gültig ist. Demnach ist der Freigang von Katzen im südlichen Teil der Stadt Walldorf vom 1. April 2023 bis einschließlich 31. August 2023 und danach – bis zum Jahr 2025 – jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden. Die Allgemeinverfügung sowie die detaillierte Beschreibung des Gefahren- und Geltungsbereichs sind auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/ bekanntmachungen abrufbar.

Allgemeinverfügung gilt wieder ab 1. April Landratsamt informiert über Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert mit einer Pressemitteilung, dass ab dem 1. April wieder die Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche im Baugebiet Walldorf-Süd gilt. Um die vom Aussterben bedrohte Vogelart Haubenlerche zu schützen, hat die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein- Neckar-Kreis am 14. Mai 2022 auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 1. April 2023 wieder gültig ist. Demnach ist der Freigang von Katzen im südlichen Teil der Stadt Walldorf vom 1. April 2023 bis einschließlich 31. August 2023 und danach – bis zum Jahr 2025 – jeweils im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden. Die Allgemeinverfügung sowie die detaillierte Beschreibung des Gefahren- und Geltungsbereichs sind auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/ bekanntmachungen abrufbar.