Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt
Zum Thema Aktualisierung der Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach §201a des BauGBvom 19. Juli 2022 beraten wir heute über einen Antrag der SPD-Fraktion, obwohl wir somit - wie die Vorlage ausführt - auch wieder unseren eigenen Antrag aus dem vergangenen Jahr in Erinnerung rufen. Damals wurde unserem Anliegen insofern entsprochen, als dass die Verwaltung ihre größtenteils Sicht auf die Neuregelungen in dem und rund um das Baulandmobilierungsgesetz dargelegt hat.
Bereits in diesem Zusammenhang haben wir die für Walldorf herangezogene Datengrundlage zur Ermittlung der entsprechenden Geltungsbereiche als nicht aktuell bzw. veraltet angesehen. Insofern pflichten wir der SPD-Fraktion im Sinne ihres Antrages uneingeschränkt bei, auf die Aufnahme Walldorfs in die entsprechende Gebietskulisse hinzuwirken.
Konkret geht die Verwaltung auf Teilaspekte der baurechtlichen Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten in Folge der Aufnahme ein. Ob und inwieweit wir beispielsweise das erweiterte Vorkaufsrecht oder das erweiterte Baugebot zur Anwendung bringen wollen steht auf einem anderen Blatt und wäre natürlich Teil weiterer Beschlussfassungen, die Möglichkeit hierzu aber verstreichen zu lassen, wäre in jedem fall fahrlässig.
Unter Aktualisierung der entsprechenden Daten wäre es unserer Meinung nach gut möglich, per Definition zu einer Gemeinde mit angespanntem Wohnungsmarkt zu werden, in der Praxis sind wir dies bereits längst. Betrachten wir die Kriterien im Einzelnen, so erfüllt unsere Stadt die Teilanforderungen in den Bereichen Versorgung der Neubürger 2013 bis 2018 und Warmmietbelastungsquote nicht. Es lohnt allemal im Interesse unserer Bevölkerung, die Aufnahme in die Liste der entsprechenden Gemeinden anzustreben.
Sicher nicht als positives Merkmal unserer Stadt, jedoch gegebenenfalls als zwingende Voraussetzung für die Anwendung städtebaulicher Instrumente aus einem erweiterten Werkzeugkasten. Nicht nur die Verwaltung, auch der heute mit antragstellende Kollege Zuber hat vor den Befreiungmöglichkeiten von den Grundzügen der Planung gewarnt, jedoch sehen wir in der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum eine so hohe Dringlichkeit, dass wir einerseits dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen und andererseits gerne daran mitwirken, das zugehörige Anliegen an die Landespolitik zu adressieren.