Änderung der Schulbezirksgrenzen
Seit Jahren wird in unserer Stadt im Zusammenhang mit der städtebaulichen und demographischen Entwicklung über eine Änderung der Schulbezirksgrenzen beraten und diskutiert.
Für unsere Fraktion steht fest, dass gerade im Hinblick auf den Zuwachs an Schulkindern aus dem dritten Bauabschnitt von Walldorf-Süd eine Änderung definitiv nötig sein wird. Dabei sind neben den Raumangeboten der beiden Grundschulen und deren fachlicher Einschätzung zu den vorgesehenen Änderungen auch die bisherigen Prioritäten der Schulwegeplanung und -sicherheit wesentlich - insbesondere das Prinzip „Kurze Beine-kurze Wege“. Das nun vorliegende Gutachten trägt wesentliche Daten zur Entscheidungsgrundlage bei. Mit Zahlen fundiert wird der Bereich nördlich der Rennbahnstraße der Waldschule zugeschlagen. Das Gutachten belegt jedoch auch, dass prognosegemäß in den nächsten beiden Jahren kein Handlungsdruck bei der Änderung der Bezirke besteht. Hinzu kommen die Beeinträchtigungen durch die umfassenden Baumaßnahmen an der Waldschule. In Ihren Stellungnahmen haben die beteiligten Schulen diese Aspekte gewürdigt und lehnen eine Änderung der Bezirksgrenzen im Moment ab. Leider wurde unserem darauf basierenden Vertagungsantrag nicht entsprochen. Insofern stellen wir behelfsweise den Änderungsantrag, den ursprünglichen und gutachterlich beschiedenen Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung zu stellen, zumal dieser mit Zahlen unterfüttert ist, obwohl auch der modifizierte, im Gutachten jedoch nich berücksichtigte Vorschlag, teils plausibel erscheint und in unserer Fraktion sachlich diskutiert worden ist. Unseres Erachtens müsste im Beschluss ebenfalls der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Änderungen geändert bzw. im Einvernehmen mit den betroffenen Schulen abgestimmt werden. Konkret also, ein späterer Zeitpunkt müsste gewählt werden. Einem reinen Grundsatzbeschluss können wir natürlich zustimmen. Prinzipiell sind wir ausdrückliche Befürworter der Änderung der Schulbezirksgrenzen, verstehen jedoch nicht, inwieweit die Entscheidung jetzt getroffen werden muss und dass die Stellungnahmen der betroffenen Schulen im Beschluss offensichtlich nicht oder nur kaum berücksichtigt werden.