Trinkbrunnen im öffentlichen Raum
Auch wenn die Bundesregierung im Sommer beschlossen hat, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein sollte, bedarf es zuvor einer eingehenden Prüfung der dafür gebotenen Dringlichkeit der Maßnahmen.
Selbst die SPD verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass Kommunen Installationen von
Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und Einkaufspassagen bereit zu stellen haben. Wir verfügen weder über große Parks, belebte Fußgängerzonen und schon gar keine Einkaufspassagen. Uns geht es dabei nicht um die technische Umsetzung, sondern um die Frage, ob hier in unserer doch noch kleinen kompakten Stadt – nicht vergleichbar mit den von der SPD als Beispiel aufgeführten Städten wie „Ravensburg, Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und anderen – tatsächlich ein lokaler Bedarf dafür besteht?
Grundsätzlich halten wir selbstverständlich Trinkwasserbrunnen an öffentlich zugänglichen und stark frequentierten öffentlichen Orten und Plätzen, die Betonung liegt auf „stark frequentiert“, für sinnvoll.
Die Frage, die sich allerdings für uns stellt, ist dies auch für unsere Kommune wirklich erforderlich?
Nur mit der Bereitstellung von Trinkwasser an Passanten ist es hierbei nicht getan. Vielmehr wurde in der Verwaltungsvorlage richtigerweise ausgeführt, dass der Betreiber dafür Sorge zu tragen hat, dass „jederzeit" einwandfreies Trinkwasser bereitgestellt werden muss. Untersuchungen des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen haben ergeben, dass 50 Prozent der Wasserproben aus Trinkbrunnen und Refill-Stationen (hierbei handelt es sich um Leitungswasser in großen Plastikflaschen mit Entnahmestelle, zum Beispiel in Arztpraxen) mikrobiologische Verunreinigungen oder Röntgenkontrastmittel enthalten haben.
Deutschlandweit seien 30 Wasserproben an öffentlichen Trinkbrunnen und 30 Stichproben von Refill-Stationen im Rhein-Main-Gebiet qualifiziert entnommen und qualitativ analysiert worden. 33 Prozent der öffentlichen Trinkbrunnen und 57 Prozent der untersuchten Refillproben hatten fakultativ pathogene Keime aufgewiesen. Diese könnten laut Biostoffverordnung für immun geschwächte Menschen, also zum Beispiel für Babys, Krebs- und Aidskranke, ein gesundheitliches Risiko darstellen.
Bei nicht ständiger Abnahme von Trinkwasser an Trinkbrunnen können Verunreinigungen entstehen, die zu Krankheiten führen können. Es müssten Spülvorgange an der Entnahmestelle erfolgen, die das Wasser ungenutzt abfließen lassen. Somit würden täglich viele Liter von kostbarem Trinkwasser vergeudet. Zudem müssten ständige Beprobungen der Trinkwasserqualität durchgeführt werden.
Da unsere Kommune sicherlich nicht durch Touristenschwärme geflutet beziehungsweise geprägt wird und die örtliche Überschaubarkeit für unsere Einwohner gegeben ist, besteht sicherlich nicht die Gefahr der Austrocknung, auch nicht an sehr heißen Tagen. Insbesondere an tatsächlich längeren Extremhitzephasen müsste für unsere Kommune ein entsprechender „Hitzeaktionsplan“ ausgearbeitet werden, der unsere Bevölkerung vor den möglichen Folgen schützt.
Auch der Aspekt der entstehenden Kosten für Installationen von Trinkwasserbrunnen, die bisher noch nicht beziffert werden können, aber insbesondere der zusätzlichen entstehenden Manpower für die Überwachung des Trinkwasserzustandes in den dann bereitgestellten Trinkwasserbrunnen, halten wir für nicht sinnvoll und gehen am tatsächlichen Bedarf für unsere Kommune vorbei.
Die CDU-Fraktion lehnt deshalb den SPD-Antrag ab.