CDU Stadtverband Walldorf

Redaktionsstatut der Walldorfer Rundschau

Stellungnahme der CDU Fraktion

Ausgelöst durch die Kommunalaufsicht wurde eine Überarbeitung des Redaktionsstatuts auferlegt, wie es im schönsten Beamtendeutsch heißt. Das bedeutet, dass wir einige bestehende Regelungen überarbeiten mussten. Am wichtigsten erscheint uns die klare Trennung zwischen dem amtlichen Teil und dem redaktionellen Teil. 

Die Walldorfer Rundschau - frisch aus dem Briefkasten | Foto: Dr. Clemens KrieselDie Walldorfer Rundschau - frisch aus dem Briefkasten | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Das bedeutet eine Präzisierung zwischen den amtlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt, städtischer Institutionen, Behörden und ähnlicher Einrichtungen und dem nichtamtlichen Teil mit Beiträgen vor allem von Fraktionen, Parteien, Kirchen und Vereinen.

Für die Fraktionen gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme und Verärgerung bei Artikeln, die auf landes- beziehungsweise bundespolitische Themen Bezug nahmen – so wurden verfasste Artikel oder Passagen daraus immer mal wieder nicht veröffentlicht –, aber das betraf im Prinzip alle Fraktionen.  Dieser Sachverhalt wird jetzt im Artikel 4 Absatz 2 klar geregelt.

Wir können mit dieser Regelung sehr gut leben und sehen die Berichte aus der Fraktion in erster Linie als Information für unsere Bürger. Vieles wird in der Presse doch stark verkürzt und schlagwortartig wiedergegeben. In der Rundschau wird dann allen Fraktionen die Möglichkeit gegeben, ausführlicher auf die Hintergründe der Entscheidungsfindung einzugehen. Das wird immer noch sehr geschätzt. Auf die anderen Themen kann dann in der Rubrik der jeweiligen Parteien eingegangen werden. Schön, dass jetzt einige Formalien geklärt sind. 

Lieber wäre uns, wenn die Rundschau mehr verbreitet und auch gelesen würde. Wir hoffen, dass der Gemeinderat sich endlich auf eine von uns initiierte Regelung einigen könnte, die die Attraktivität der Walldorfer Rundschau verbessert. Der Nussbaum-Verlag wäre willig.

Die sogenannte „Karenzzeit vor Wahlen“ wird auf sechs Wochen festgesetzt, das ist gut und die Regelungen zum Schiedsverfahren entfallen. 

Die CDU stimmt der Neufassung in allen Punkten zu und nimmt die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht ausdrücklich zur Kenntnis.