CDU Stadtverband Walldorf

Keine Wettannahmestellen im Stadtkern

Verwaltungsgericht bestätigt die vom Gemeinderat verhängte Veränderungssperre

Vor Kurzem hat die Stadtverwaltung dem Gemeinderat auf Anfrage unserer Fraktion ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe zur Kenntnis gegeben, in dem es dem Ansinnen der Stadt Walldorf entsprochen hat, Wettannahmestellen im Stadtkern auszuschließen.

Hauptstraße Walldorf | Foto: Dr. Clemens KrieselHauptstraße Walldorf | Foto: Dr. Clemens Kriesel

Als maßgeblich hat das Gericht die berechtigten Interessen der Innenstadtentwicklung Walldorfs anerkannt. In formaler Hinsicht hatte der Gemeinderat eine Veränderungssperre über den entsprechenden Bereich verhängt um dann unter Einhaltung aller Fristen einen Bebauungsplan aufzustellen, der einerseits Wettannahmestellen ausschließt, zugleich mittels der sogenannten Fremdkörperfestsetzung die bereits bestehenden Wettannahmestellen (Lotto Totto) zulässt. Im Vorfeld der nun abgeschlossenen gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem privaten Vorhabenträger wurde die Thematik durchaus kontrovers im Gemeinderat diskutiert. Die Mehrheit des Gremiums hatte sich schließlich für den nun erfolgreichen Weg entschieden. Für die CDU-Fraktion stehen nunmehr wichtige Schlussfolgerungen fest: Die Stadt Walldorf muss stetig versuchen, die planungsrechtliche Hoheit bei wichtigen städtebaulichen Unterfangen zu behalten! Es lohnt sich, unter Einbeziehung einer fundierten juristischen Beratung kommunalpolitisch für eine vitale Stadtentwicklung einzustehen! Dieses Urteil muss über Walldorf hinaus publiziert werden! Es hat Signalwirkung für andere Kommunen überall im Land! Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen für die Konsequenz in dieser Angelegenheit und vor allem dem Fachbereich um Herrn Tisch für die hieb-, stich- und insbesondere gerichtsfeste Planungsleistung! Hervorragende Arbeit!