CDU Stadtverband Walldorf

Corona-Hilfen für Kleinstbetriebe und Vereine

Stellungnahme der CDU Fraktion

Die Erweiterung der Vereinsförderung nach dem Gießkannenprinzip ist mit Sicherheit nicht der präziseste oder bedarfsgerechteste Weg, jedoch erreichen wir so die meisten Vereine und erzielen mit großer Sicherheit ein zu verausgabendes zusätzliches Fördervolumen. 

Motivbild Geld | Foto: Christiane LangMotivbild Geld | Foto: Christiane Lang

Wir danken der Stadtverwaltung für die informativen Vorbemerkungen der Vorlage. Sofern man auf kommunaler Ebene effektiv im Bereich der Corona bedingten Unterstützung für Kleinstbetriebe und Vereine tätig werden will, muss man zunächst Licht ins Dickicht der vielfältigen Programme von Bund und Land bringen. In Abstufung der einzelnen Programme und unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips haben sich die Voraussetzungen für den Walldorfer Corona-Hilfsfonds seit dem letzten Jahr durchaus geändert. Für alle Fraktionen war es von Anfang an wichtig, neben einer rechtssicheren Konstruktion auch eine möglichst praktikable Antragstellung zu gewährleisten. Nachdem dies im ersten Anlauf nur für wenige Antragsteller möglich war, sind wir nun optimistisch, dass die Aufstockung des in der Landesförderung formulierten fiktiven Unternehmerlohns auf das Niveau des Mindestlohns ein gangbarer und für die Aspiranten vor allem erfolgreicherer Weg sein kann. Machen wir uns keine Illusionen: Auch wenn die ökonomische Großwetterlage sich deutlich verbessert, werden viele Betriebe, darunter besonders die kleinen noch lange mit den Umsatz- und Ertragseinbußen der jüngeren Vergangenheit und zum Teil noch der Gegenwart zu kämpfen haben. Selbstverständlich beinhaltet auch dieser Ansatz Unschärfen und wird trotz der Öffnung hin zu den Härtefällen per Definition nicht alle in ihrer Existenz gefährdeten Kleinbetriebe hier vor Ort umfassen. Jedoch ist es unsere unbedingte Pflicht als kommunale Vertreter, unserer heimischen Wirtschaft nicht nur fortlaufend, sondern auch mit aktualisierten Kriterien in dieser schweren Zeit unter die Arme zu greifen. Der Eingrenzung der Unternehmen in Sachen Mitarbeitern, Umsatzrückgang und Jahresumsatz stimmen wir auch in Anlehnung an die bestehenden Programme der Stadt zu. Durch die professionelle Beratung von Seiten einer Steuerkanzlei und die Vorberatung am Arbeitskreis Corona ist es unserer Ansicht nach gelungen ein ausgewogenes und zielgerichtetes Unterstützungsprogramm zu konzipieren.

Im Hinblick auf die Vereine ist ebenfalls Handlungsbedarf geboten, hat doch der erste Anlauf in Sachen Corona-Hilfen nicht den erwünschten Effekt erzielt. Die nun zu beschließende Erweiterung der Vereinsförderung nach dem Gießkannenprinzip ist mit Sicherheit nicht der präziseste oder bedarfsgerechteste Weg, jedoch erreichen wir so die meisten Vereine und erzielen mit großer Sicherheit ein zu verausgabendes zusätzliches Fördervolumen. Besonders für die nähere Zukunft heißt es, die Augen für die Bedürfnisse und finanziellen Verpflichtungen unserer Vereine offen zu halten. Corona darf nicht existenzvernichtend in unser Vereinsleben hineinwirken. Insgesamt wünschen wir uns als CDU-Fraktion gerade nach der intensiven Auseinandersetzung mit der örtlichen Vereinslandschaft eine baldige Überarbeitung der Förderrichtlinien mit zeit- und sachgemäßen Konkretisierungen und Differenzierungen.

Die CDU-Fraktion stimmt allen Punkten der Beschlussvorlage zu. Wir hoffen inständig, von Corona Verwerfungen betroffenen Betrieben und Vereinen auf diesem Wege helfen zu können, bitten die Stadtverwaltung um eine wirksame Werbekampagne zu diesen Maßnahmen und sagen allen Betroffenen zu, die wirtschaftliche Entwicklung hier vor Ort genau im Auge zu behalten. Trotz Verantwortlichkeit von Bund und Land steht die Stadt Walldorf allein schon durch ihren Wohlstand in der Pflicht, an dieser Stelle helfend einzugreifen, zumal alle beschlossene Maßnahmen in ihrem Umfang zu jeder Zeit verhältnismäßig waren und sind.

Viele Dank.