Pressemitteilung: Empörende Vorgänge in Walldorf
Da alle Fragen mit Namen des Verfassers gekennzeichnet sein mussten, wurden diese unterschiedlich eingegangenen Fragen wohl vom Empfänger im Rathaus einem bestimmten „Meinungsspektrum“ zugeordnet.
Eine vermutete „Aussortierung“ ist nach Ansicht derjenigen, die Kenntnis von dem Vorgang haben, eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und damit ein dienstliches Vergehen.
Angeblich haben Mitarbeiter des Rathauses diesen speziellen Teil der Fragen versehentlich auf einen falschen Platz gelegt, seltsamerweise auf den Schreibtisch der bereits ausgeschiedenen Bürgermeisterin Christiane Staab, so dass sie keinen Eingang in die Lostrommel der allgemeinen Fragen gefunden haben.
Da aber, wie es hieß, relativ wenige Fragen zur Kandidatenbefragung eingegangen waren, wirkte sich die Anzahl der fehlenden 14 doch erheblich aus.
Fakt ist: 20 Fragen befanden sich im Topf, 34 waren aber zu diesem Zeitpunkt bereits sicher eingegangen, deshalb fehlten mindestens 14.
In Kenntnis einiger Fragesteller war einem Mitglied des Gemeindewahlausschusses aufgefallen, dass bei der Aufzeichnung der Kandidatenbefragung keine einzige dieser besagten Fragen gezogen worden war – ganz sonderbar!
Die Nachfrage bei der Verwaltung brachte den Stein ins Rollen. Laut Auskunft des zuständigen Ersten Beigeordneten der Stadt Walldorf, Otto Steinmann, war hausintern ein Teil der Fragen „verlegt“ worden und erst einen Tag nach der Aufzeichnung aufgefunden worden.
Besondere Beachtung verdient, dass zum Zeitpunkt der Auffindung sowohl die Aufzeichnung hätte wiederholt als auch die Ausstrahlung der Veranstaltung hätte verhindert oder verschoben werden können.
Aber die Verwaltung ließ alles so laufen, als sei nichts geschehen. Auch wurde, wie in diesem Fall angemessen, keine Sitzung des zuständigen Wahlausschusses vom Vorsitzenden Otto Steinmann einberufen oder zumindest informiert, nachdem die schwerwiegenden Vorfälle bekannt geworden waren.
Besonders gravierend ist: Bei der Sitzung des Gemeindewahlausschusses wurde den Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses dieser ggf. anfechtungsrelevante Vorgang auch entgegen einer entsprechenden Nachfrage vorenthalten, ja eine wissentlich falsche Auskunft gegeben. Die Nachfrage wurde verneint, ob denn nicht mehr als 20 Fragen eingegangen seien.
Dieser Vorgang wird zwar vom bereits eingeschalteten Rechts- und Kommunalamt des Landratsamtes, das (nur) die Einhaltung von Fristen beurteilt hat, derzeit nicht als Wahlanfechtungsgrund gesehen. Auf das in der Gesamtbewertung entscheidende Argument der bewussten Verschleierung geht die Aufsichtsbehörde aber nicht ein.
Mit Ablauf des Tages, an dem die Verwaltung den Vorgang eingestanden hatte, lief übrigens die Einspruchsfrist zum ersten Wahlgang der Bürgermeisterwahl ab. Dieser Sachverhalt wiederum ist Gegenstand einer weiteren Rückfrage beim Kommunalrechtsamt.
Erst nach Recherchen und dem Insistieren wurde das Vorkommnis bestätigt. Ansonsten wäre es unter dem Teppich gekehrt geblieben.
Das Geschehen rund um die Bewerbervorstellung wird jetzt in einer weiteren öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses am Montag, 5. Juli 2021, ab 14 Uhr im Rathaus erörtert. Dort soll auch die Frage nach der Befangenheit des Ersten Beigeordneten zur Sprache kommen.
„Absolut erschreckend“ sei, dass der Stadtverwaltung ein Fehler passiert ist, den man hätte kitten können, der aber dann einfach verschleiert wurde.
So steht der Verdacht auf nicht neutrales Verhalten und parteiisches Verhalten im Raum: im Zusammenhang mit Wahlen ein ganz schlimmer Vorgang!
Sollte vom amtierenden Bürgermeisterstellvertreter Otto Steinmann nicht umgehend eine umfassende Aufklärung dieser Vorgänge erfolgen und die im Raum stehenden Vorwürfe entkräftet werden, müssten rechtliche Schritte eingeleitet werden.